Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der 9. Änderung des Bebauungspla-nes Nr. 1 „Rowa West“ der Gemeinde Holldorf

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Holldorf am 15. März 2021 beschlossene Satzung über die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Rowa West“ wurde gemäß § 10 Absatz 2 BauGB in der gültigen Fassung durch die höhere Verwaltungsbehörde, dem Landkreis Mecklenburgische Seen-platte, mit Schreiben vom 21. Juni 2021, Az: 1689/2021-502 mit Auflagen genehmigt. Die Auflagen wurden durch die Gemeinde erfüllt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht. Die Satzung tritt am 29.08.2021 in Kraft.

Die beschlossene Satzung sowie die dazugehörige Begründung werden ab diesem Tag im Amt Stargarder Land, Bau- und Ordnungsamt, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard während der Dienst-stunden zu Jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Holldorf geltend gemacht worden ist.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Holldorf geltend gemacht worden ist.
Beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Holldorf geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, unbeachtlich, wenn dieser nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Holldorf geltend gemacht worden ist.

Holldorf, den 10.08.2021
gez. Borchardt
Bürgermeister (Dienstsiegel)

Öffentliche Bekanntmachung – Übergänge der Sitze in der Stadtvertretung Burg Stargard

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V gebe ich hiermit folgende Übergänge der Sitze in der Stadtvertretung Burg Stargard bekannt:

 

Mit Wirkung vom 01.08.2021 haben die Stadtvertreter des Wahlvorschlags der CDU

Heinz Beisheim, Hartmut Rose und Jens Bergmann

schriftlich erklärt, auf ihr Mandat zu verzichten.

Nach Abschluss des Nachrückverfahrens erfolgt die Besetzung durch die

Ersatzpersonen des Wahlvorschlages der CDU wie folgt:

 

Carolin Düsing                 

Karsten Weber               

Stefan Philipp 

 

Burg Stargard, 02.08. 2020

 

Marion Franke

Gemeindewahlbehörde

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 25 „Solarpark Kiesgrube Cammin”

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in ihrer Sitzung am 26.05.2021 beschlossen für das nachfolgende Gebiet, teilweise gelegen auf den Flurstücken 4/2, 9/2 und 25/2, Flur 2, Gemarkung Cammin, einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha auf einer Konversionsfläche im ehemaligen Kiestagebau an der Verbindungsstraße von Cammin nach Riepke.

Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch landwirtschaftliche Fläche

im Süden: durch Waldfläche

im Osten: durch landwirtschaftliche Fläche

im Westen: durch landwirtschaftliche Fläche und die Gemeindestraße von Cammin nach Riepke

Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Planziel der Aufstellung des Bebauungsplanes soll sein, die planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Umwandlung von Solarenergie in Gleichstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, zu schaffen. Das Planvorhaben soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien aus Gründen des Ressourcen- und Klimaschutzes zu erhöhen.

Der Beschluss vom 26.05.2021 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung bekannt gemacht.

Burg Stargard, den 28.05.2021

(Dienstsiegel)

gez. Lorenz

Bürgermeister

 

Übersichtsplan

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf”

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in ihrer Sitzung am 26.05.2021 beschlossen für das nachfolgende Gebiet, gelegen auf den Flurstücken 28/6 und 28/11, Flur 3, Gemarkung Bargensdorf, einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 6 ha auf einer Fläche eines ehemaligen Abfallunternehmens.

Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch eine Gewerbefläche eines Abbruchunternehmens

im Süden: durch eine Gewerbefläche – Autoverwertung

im Osten: durch Verbindungsstraße Bargensdorf – Neubrandenburg

im Westen: durch landwirtschaftliche Fläche

Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Planziel der Aufstellung des Bebauungsplanes soll sein, die planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Umwandlung von Solarenergie in Gleichstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, zu schaffen. Weiterhin soll die derzeit mit Abfällen belegte Fläche freigeräumt werden.

Der Beschluss vom 26.05.2021 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung bekannt gemacht.

Burg Stargard, den 28.05.2021

(Dienstsiegel)

gez. Lorenz

Bürgermeister

 

Übersichtsplan

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Rowa West” der Gemeinde Holldorfim beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holldorf hat in der Sitzung vom 25.05.2021 den Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Rowa West” der Gemeinde Holldorf bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag gemäß § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden bestimmt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung.

Der Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Rowa West” der Gemeinde Holldorf bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag liegen in der Zeit vom

05. Juli bis einschließlich 06. August 2021

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard zu folgenden Zeiten

Montag 8:30 – 12:00 Uhr

Dienstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch 8:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag 8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen wird (§13 Abs. 3 BauGB).

Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gleichzeitig kann der Entwurf der Textsatzung über folgenden Link eingesehen werden:

https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen

Holldorf, den 10.06.2021

 

gez. M. Borchardt

Bürgermeister

Haushaltssatzung Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Stadtvertretung Burg Stargard vom 24.03.2021 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen vom 12.05.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

  1. im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von                                                                                                                          10.044.700 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von                                                                                                              10.255.200 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von                                                                                                         0 EUR

 

 

  1. im Finanzhaushalt auf

a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von                                                                                                553.900 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen(1) von                                                                                         9.479.300 EUR

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von                                                                  74.600 EUR

 

 

b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von                                                             2080.300 EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von                                                             2.399.100 EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von                                                              -318.800 EUR

festgesetzt.

 

§2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

  

§3 Verpflichtungsermächtigungen

 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§4 Kassenkredite

 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

auf                                                                                                                                                                                                                                         6.350.500 EUR.

Von dem in § 4 festgesetzten Höchstbetrag wurde ein Teilbetrag in Höhe von 2.406.200 EUR von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.

 

 § 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern sind durch die „Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burg Stargard” vom 4.12.2019 festgesetzt und werden hier nur nachrichtlich dargestellt.

  1. Grundsteuer
    1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                                                                                                   330 V. H.
    2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                                                                                                                     427 V. H.
  2. Gewerbesteuer auf                                                                                                                                                                                                        381 V. H.

 

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 40,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 7 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

  1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach§ 14 2 GemHVO-Doppik erklärt.
  2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden
  3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend§ 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.
  5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.

 

Nachrichtliche Angaben:

  1. Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich                                                                                           0 EUR.

  1. Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich            -5.130.605 EUR.

  1. Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich                                                  6.172.346 EUR.

 

Burg Stargard, 28.05.2021

– Dienstsiegel-

gez. Lorenz

Bürgermeister

 

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 12.05.2021 durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische-Seenplatte als Untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit

07.06.2021 bis 18.06.2021

während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit.

– Dienstsiegel-

gez. Lorenz

Bürgermeister

 

 

(1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 6 „Am Koppelberg“ Neu Käbelich für die Gemeinde Cölpin

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin hat gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der öffentlichen Sitzung am 05.05.2021 die Aufstellung des Bebauungs-planes Nr. 6 „Am Koppelberg” Neu Käbelich, für die Gemeinde Cölpin.

Mit diesem Bebauungsplan soll Baurecht für die Errichtung des Zentralen Standortes der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Cölpin, einschließlich Schulungsräumen, Parkplätzen und einem Übungsplatz, geschaffen werden.

Die benötigte Fläche beträgt ca. 5.000 m² und betrifft jeweils eine Teilfläche des Flurstückes 71 und 72, Flur 1 in der Gemarkung Neu Käbelich.

Der Beschluss vom 05.05.2021 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Cölpin, den 10.05.2021

 

(Dienstsiegel)

gez. J. Jünger
Bürgermeister

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sondergebiet Photovoltaik Georgendorf“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf hat in der Sitzung vom 06.05.2021 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 5 „Sondergebiet Photovoltaik Georgendorf” der Gemeinde Pragsdorf, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen (Stand 03.05.2021) gebilligt und gemäß § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange bestimmt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5 liegt in der Gemarkung Georgendorf, Flur 2 und umfasst die Flurstücke 16/7 und 35/2 unmittelbar vor der kleinen Ortslage.

Das Plangebiet ist 9,26 ha groß.

 

 

 

 

 

 

 

 

Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5 „Sondergebiet Photovoltaik Georgendorf” bestehend aus der Planzeichnung Teil A und B (textliche Festsetzungen), der Begründung sowie dem Umweltbericht und den, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen (Stand 03.05.2021) liegen in der Zeit vom

07. Juni bis einschließlich 09. Juli 2021

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30 in 17094 Burg Stargard zu folgenden Zeiten

Montag 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge ist es empfehlenswert die Einsichtnahme in die ausgelegten Planungsunterlagen nur einzeln und nach vorheriger telefonischer Anmeldung vorzunehmen. Im Hinblick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen werden eventuell Einschränkungen der Öffnungszeiten vorgenommen, diese finden Sie auf unserer Homepage unter www.burg-stargard.de.

Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gleichzeitig kann der Entwurf der Textsatzung über folgenden Link eingesehen werden: https://www.burgstargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Kriterium Aussage Quellen
Geschützte Elemente geschützte Einzelbäume nach § 18 NatSchAG M-V vorhanden – Ausnahmeantrag Umweltbericht
Wald vorhanden – Ausnahmeantrag Waldabstand Stellungnahme Forst 25.05.2020
Natura-Gebiete keine Betroffenheit Umweltbericht
Mensch Altlasten Keine bekannt Stellungnahme Landkreis 17.12.19
Immissionen sind zu unterbinden Stellungnahme Landkreis 17.12.19
Erholung Keine Funktion Umweltbericht
Unfallgefahr Keine siehe Punkte 2.2.4;

2.2.7; 3.3

Umweltbericht

Abfallbelastung Keine siehe Punkt 2.2.3 Umweltbericht
Flora Biotoptypen Nur nicht geschützte Umweltbericht
Wald keiner Stellungnahme Landesforst Mecklenburg- Vorpommern 18.11.2019

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Pragsdorf, 10.05.2021

 Dienstsiegel

gez. R. Opitz
Bürgermeister

Bericht des Bürgermeisters zur Stadtvertretung am 26.05.2021

Informationen aus dem Hauptamt

Bundes- und Landtagswahlen 26.9.2021

Die Wahlbezirke für das Amt Stargarder Land müssen teilweise an die derzeitigen Gegebenheiten und gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.

Durch das Pandemiegeschehen wird mit einem wesentlich höheren Briefwahlaufkommen zu rechnen sein. Aus datenschutzrechtlichen Gründen  muss unbedingt vermieden werden, dass ein Wahllokal weniger als 50 Wähler am Wahltag direkt vor Ort hat. Dadurch gibt es weniger Wähler am Wahltag in den Wahllokalen. Nach groben Hochrechnungen hat dies zur Folge, dass in Cammin und Teschendorf weniger als 50 Personen am Wahlsonntag an die Wahlurne gehen und eine eigenständige Auszählung im Wahllokal am Abend nicht möglich ist (Wahlgeheimnis wäre gefährdet). Das würde bedeuten, dass die betroffenen Wahllokale spontan einem anderen zugeteilt werden müssten. Um diesen erhöhten bürokratischen Aufwand zu vermeiden, hat sich die Gemeindewahlleitung dazu entschieden, den Ortsteil Cammin (Riepke, Godenswege) dem Wahllokal im Walkmüllerweg (Gesundheitshaus) und den Ortsteil Teschendorf (Gramelow, Loitz) dem Wahllokal Am Markt (Hotel zur Burg) zuzuordnen.

Das Pflegeheim in Burg Stargard wird bei der nächsten Wahl kein Wahllokal mehr sein. Die Ursachen hierfür liegen zum einen, dass trotz erfolgter Impfung aller Bewohner die Gemeindewahlleitung kein Infektionsrisiko gegenüber den Bewohnern eingehen möchte. Zum anderen ist die Räumlichkeit im Hotel zur Burg den generellen Vorgaben zu Zeiten der Corona-Pandemie besser anzupassen (separater Ein- und Ausgang).

Auch in Groß Nemerow wird das Wahllokal neu definiert. Es wird ein Raum in der „Anderen Grundschule“ zum Wahlraum umfunktioniert. Auch diese Veränderung ergibt sich aus der aktuellen Situation.

Bei den letzten Wahlen gab es ein Briefwahlaufkommen von 10 %. Bei den bevorstehenden Wahlen wird aktuell mit einem Aufkommen von mindestens 30 % zu rechnen sein. Dies geht aus Erfahrungen der kürzlich durchgeführten Kommunalwahlen hervor. Die Kreiswahlleitung geht sogar von einem noch höheren Aufkommen aus. Demzufolge muss auch die Anzahl der Briefwahlvorstände für das Amt Stargarder Land angepasst werden. Die Gemeindewahlleitung hat sich auf drei Briefwahlvorstände einigen können. Derzeit werden die einzelnen Wahlvorstände zusammengestellt (Mitarbeiter der Verwaltung, langjährig erfahrene Bürger, neue freiwilliger Bürger).

 

Verwaltungsbetrieb

Vom Impfzentrum MSE gab es ein Impfangebot für Mitarbeiter der Verwaltung und für Kameraden der Feuerwehren des Amtsbereiches. Die erste Impfung erfolgte am Montag, den 17.05.2021 im Rathaus. Die zweite Impfung ist für den 28.06.2021 vorgesehen.

Dafür gemeldet haben sich aus der Verwaltung 20 Mitarbeiter, 13 Mitarbeiter haben bereits anderweitig die erste Impfung bekommen.  Dazu kommen noch 23 Kameraden aus 3 Freiwilligen Feuerwehren.

Bis zum 11.06.2021 wird die Verwaltung des Amtes Stargarder Land weiterhin in zwei Schichten arbeiten. Sollte die Inzidenz im Landkreis MSE sich weiterhin positiv entwickeln, ist geplant ab dem 14.06.2021 wieder durchgängig mit voller Besetzung zu arbeiten. Das Rathaus wird dann voraussichtlich wieder für den Besucherverkehr geöffnet. Besucher werden aber gebeten, Termine im voraus zu vereinbaren um Wartezeiten aufgrund der weiterhin einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregeln zu vermeiden.

 

Teststelle in Burg Stargard

Seit dem 27.4.2021 arbeiten Helfer der Johanniter Unfallhilfe in den Räumlichkeiten der FFW Burg Stargard und bieten für jeden Testwilligen kostenlose Corona-Testungen an 3 Tagen an. (Dienstag, Donnerstag, Samstag). Mit der schrittweisen Öffnung von Geschäften, Freizeitmöglichkeiten und der Gastronomie ist in den nächsten Wochen mit einem erhöhten Testaufkommen zu rechnen.

 

Informationen aus dem Bereich Kultur/Tourismus

Kräutergarten

Der Förderverein Höhenburg Stargard e.V. entwickelte ein Projekt zur Neu- und Umgestaltung des Wurz- und Krautgartens. Nach über 20 Jahren hatten sich nicht nur die Beetumrandungen aufgelöst, sondern auch vielerlei fremde andersartige Pflanzen ausgebreitet. Der Förderverein erhielt von der Ehrenamtsstiftung 1000 Euro für die Umgestaltung. Da die Holzpreise in der Zwischenzeit um mehr als die Hälfte gestiegen sind, sponsorte der Förderverein noch weitere 1000 Euro für das Projekt. Die Stadt unterstützt die Umgestaltung des Gartens durch die Mitarbeiter und den Kauf von einigen Pflanzen.

 

Sonstiges

Auf der Burg wurden zwei und in der Bibliothek/Marie-Hager-Haus ein Defibrilatoren installiert. Außerdem wurden im Außenbereich des Marie-Hager-Hauses 6 Bänke durch den Bauhof installiert. Im Museum wurden zwei Vitrinen mit neuen Glasscheiben versehen. Eine große Vitrine wird zur Zeit zum Thema „Flachs“ ausgestaltet.

 

Informationen aus dem Bau- und Ordnungsamt

Sanierung von Kreisstraßen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Amtsbereich

In den letzten Wochen wurden die Fahrbahnerneuerungen der MSE 85 / Carl-Stolte-Straße entlang des Radweges, die Deckenerneuerung der Kreisstraße MSE 83 zwischen Burg Stargard und Rowa und zuletzt die Sanierung des Kreisstraßenteils MSE 82 zwischen Burg Stargard und Holldorf/Abzweig Rowa abgeschlossen, so dass es hier keine Einschränkungen mehr für die Fahrzeugführer gibt.

 

 

 

 

 

 

 

Foto vom 11.05.2021 – MSE 82

 

Neubau Verbrauchermarkt Aldi in Burg Stargard

Der Rohbau des neuen Aldi-Verbrauchermarktes ist im April 2021 abgeschlossen worden. In den kommenden Wochen werden die unterschiedlichsten Gewerke an der Fertigstellung des Aldi- Marktes arbeiten. Die Außenanlagen wie der Parkplatz sollen ebenfalls erneuert werden. Nach Auskunft von Aldi ist geplant, dass der Verbrauchermarkt im August 2021 öffnet.

 

 

 

 

 

 

 

Foto vom 11.05.2021

 

Ausbau der Mühlenstraße in Burg Stargard

Der Ausbau der Mühlenstraße hat am 17.05.2021 mit dem ersten Bauabschnitt begonnen. Dieser beginnt an der Buswendeschleife und endet an der Einfahrt zur Parkfläche (die erste aus Richtung Stadt kommend) des Mehrfamilienhauses (Sindram) am Mühlenteich. Die Buswendeschleife wurde vorerst offengelassen, da die Busse keine weitere Aufstellmöglichkeit haben. Der Ausbau entlang der Buswendeschleife wird in den Sommerferien umgesetzt. Zunächst hat die Baufirma NST GmbH die alte Fahrbahndecke abgefräst und stellt derzeit den Unterbau für die neue Fahrbahn her.

 

 

 

 

 

Foto vom 20.05.2021

 Einzelhandelskonzeption für die Stadt Burg Stargard

Mit Beschluss der Stadtvertretung am 24.03.2021 wurde der Auftrag für die Erarbeitung einer Einzelhandelskonzeption an die Firma bulwiengesa AG aus Hamburg erteilt. Am 29.04.2021 erfolgte, per Video-Konferenz, das Auftaktgespräch mit dem beauftragten Büro, dem Bürgermeister der Stadt Burg Stargard Herrn Lorenz sowie Mitarbeitern des Bau- und Ordnungsamtes bezüglich der Erarbeitung eines Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Burg Stargard.

Dabei wurden die Gründe für dieses Konzept erläutert und die nächsten Arbeitsschritte besprochen. Diese sehen wie folgt aus: Es erfolgen zuerst eine Reihe von Zuarbeiten durch die Verwaltung von beispielsweise noch offenen Erhebungsdaten, wie z.B. Einwohnerzahlen, Wohneigentumsdaten im Einzugsbereich der Stadt sowie Unterlagen zur Bauleitplänen. Im Anschluss ist geplant eine Vorortanalyse der Kaufkraft und der vorhandenen Einzelhandels-struktur in der Stadt durch die bulwiengesa GmbH vorzunehmen. Diese Analyse ist für Mitte Juni/ Anfang Juli avisiert, so wie es die entsprechenden Corona-Regelungen dann zulassen.

Nach Auswertung dieser Daten erfolgt dann eine erneute Gesprächsrunde, in der erste Analysen vorliegen und besprochen werden. Im Anschluss ist geplant die Konzeption im Fachausschuss der Stadtvertretung öffentlich vorzustellen.

 

Spielplätze

Mit Zusage des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Ende April diesen Jahres hat die Stadt Burg Stargard folgende Förderzusagen bekommen:

  • 20 T€ für die Sanierung des Burgspielplatzes
  • 20 T€ für die Neuerrichtung eines Spielplatzes an der Carl-Stolte-Straße.

Derzeit bereitet die Verwaltung die Leistungsverzeichnisse vor, so das im Anschluss die Ausschreibungen für die geplanten Maßnahmen durchgeführt werden können.

 

Modernisierung der Sanitäranlagen im Vereinsgebäude Burg Stargard (Sportlerheim)

Submission für diese Maßnahme war am 18.05.2021. Das Gewinner-Angebot liegt bei 45 T€. Im September 2020 wurde eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes beantragt, da vorherige Ausschreibungen keinen Erfolg hatten. Diese wurde per E-Mail und telefonisch bestätigt. Der Antrag der Fördermittel läuft beim LFI über die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus.

Kostenschätzung: ca. 50.000,00 €

Zugesagte Fördermittel: 29.700,00 € (75 %)

 

Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung Stadt Burg Stargard 2.BA

Die Straßenbeleuchtung in der Stadt Burg Stargard konnte im Jahr 2019 bereits zum größten Teil energetisch saniert werden. In den Wohngebieten „Sannbruch” und „Fichtenweg” befinden sich jedoch noch insgesamt 159 Lichtpunkte in den vorhandenen Beleuchtungsanlagen, die noch nicht mit hocheffizienten Leuchtmitteln ausgestattet sind. Es wurden im Oktober 2019 zwei Fördermittelanträge gestellt. Diese mussten zurückgezogen werden da, dass das zuständige Umweltministerium nicht sicherstellen kann, ob noch Mittel zur Verfügung stehen.

 

Anschaffung eines GW-L1 für die FFw Burg Stargard

Laut Brandschutzbedarfsplan für das Amt Stargarder Land, verabschiedet am 04.07.2019 durch den Amtsausschuss des Amtes Stargarder Land, ist die zeitnahe Anschaffung eines GW-L1 vorgesehen. Aufgrund der Bewertung durch die ausführende Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH wurde entsprechend der vorliegenden Risiken der Gerätewagen Logistik 1 als notwendige kurzfristige Anschaffung angesehen. Der Gerätewagen Logistik 1 dient unter anderem als Ersatz für den abgängigen Vorausrüstwagen. Dieser trägt zurzeit ein Hydraulikaggregat mit Öffnungswerkzeugen zur Rettung von eingeklemmten Personen.

Der Fördermittelantrag über die Brandschutzförderrichtlinie M-V wurde im April 2020 gestellt. Zusätzlich wurde eine Sonderbedarfszuweisung beantragt. Eine Fördermittelzusage ist noch nicht eingegangen.

Kostenschätzung: 322.500,00 €

Beantragte Fördermittel Land M-V: 107.500,00 € (1 Drittel)

Beantragte Sonderbedarfszuweisung: 107.500,00 € (1 Drittel)

Eigenanteil: 107.500,00 (ohne Planungskosten)

Planungskosten (KUBUS) extra: 14.300,00 € (nicht zuwendungsfähig)

 

Ausbau Lindenhof 1. und 2. Bauabschnitt

Der Fördermittelantrag wurde im Juni 2020 mit einer Förderung in Höhe von 75 % gestellt. Da sich die Richtlinie für die Dorferneuerung geändert hat, konnte die Höhe der Förderung auf 90 % angepasst werden. Der Änderungsantrag wurde im August 2020 beim Landkreis eingereicht. Eine Fördermittelzusage wurde für das Jahr 2021 abgelehnt. Der Antrag wurde für das Jahr 2022 verlängert.

Kostenschätzung: 782.264,00 € (einschließlich Planungskosten)

Beantragte Förderung: 704.037,60 €

Eigenanteil: 78.226,40 €

 

Erneuerung des Daches der Regionalen Schule Burg Stargard

Das Dach der Regionalen Schule soll erneuert werden, da es schon seit Jahren undicht ist. Ein Fördermittelantrag wurde im März 2021 beim LFI über das Schulbaupaket gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Im Mai 2021 wurde ein weiterer Antrag über die Richtlinie zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFDRL M-V) gestellt.

Kostenschätzung: 250.000,00 € (Baukosten + Planung)

Beantragte Zuwendung: 245.000,00 € (davon 61.250,00 € Kofi-Anteil, der zurückgezahlt werden muss; 25 %)

 

Neubau Mensa Schulen Burg Stargard

Die Stadt plant den Neubau einer Mensa für die Schulen Burg Stargard. Es wurde im März 2021 ein Fördermittelantrag über das Schulbaupaket gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Im Mai wurde ein Antrag über die Richtlinie zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFDRL M-V) gestellt.

Kostenschätzung: 1.270.000,00 € (Baukosten + Planung)

Beantragte Zuwendung: 1.210.000,00 € (davon 302.500,00 € Kofi-Anteil, der zurückgezahlt werden muss; 25 %)

 

Digitalisierung Schulen in Burg Stargard

 

Anschaffungen aus dem Digitalpakt – Verkabelung und Hardware

Der Fördermittelantrag wurde im Februar 2021 gestellt. Der Zuwendungsbescheid ist mit einer Zuwendung in Höhe von 305.822,00 € am 27.04.2021 eingegangen. Die Ausschreibung für die Vernetzung (Verkabelung, Voraussetzung für WLAN) wurde am 12.05.2021 veröffentlicht. Diese soll noch in diesem Jahr durchgeführt werden, damit die Endgeräte angeschafft werden können.

Kosten Regionale Schule:

Infrastruktur: ca. 140.000,00 €

Hardware: ca. 242.050,00 €

Planungskosten Digitalisierung: 34.282,81 €

Fördermittel: 143.264,00 € (236 Schüler x 340 € + 50.000 € Sockelbetrag + 10%)

Kosten Grundschule:

Infrastruktur: ca. 90.000,00 €

Hardware: ca. 172.050,00 €

Planungskosten Digitalisierung: 24.304,95 €

Fördermittel: 162.558,00 € (317 Schüler x 340 € + 40.000 € Sockelbetrag + 10%)

Ein Klassensatz Schülerlaptops (30 Laptops + Wagen) wird vorzeitig aus dem Digitalpakt rausgelöst und angeschafft werden. Diese ist Bestandteil der Ausschreibung.

 

Anschaffung Lehrerlaptops

Über Fördermittel (ca. 30.000 Euro) konnten 15 Laptops für die Grundschule Kletterrose und 21 Laptops für die Regionale Schule Burg Stargard den Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden. Diese sind zur Zeit in der Auslieferung über Tollensecomp.

 

Sonstiges

Schulentwicklungsplanung

Der Landkreis als Planungsträger hat die Stadt Burg Stargard um Zuarbeit für die Fortschreibung und Prüfung der Schulentwicklungspläne 2022/23 – 2026/27 gebeten. Neu zum kommenden Schulentwicklungsplan ist die Forderung das Schulprogramm dem Landkreis zur Kenntnis zu bringen.

Außerdem legt der Schulträger im Einvernehmen mit dem Träger der Schulentwicklungsplanung die Aufnahmekapazität für die Schule fest. Auch hier bedarf es einer Prüfung der gegenwärtigen Situation. Es ist dabei auch zu prüfen ob eine Eingangskapazität festgelegt werden soll um eventuell notwendige Umlenkungen dem Landkreis anzuzeigen oder deutlich zu machen, wann die Kapazität der Gebäude den Anmeldungen nicht mehr entspricht. Außerdem müssen Schulbau- und -sanierungs- bzw. -modernisierungsvorhaben angezeigt werden. Die Digitalisierung wurde ebenfalls in die Abfrage mit aufgenommen um dem Land Hinweise auf notwendige kommende Fördersysteme zu geben.

 

Teilnahme am Forschungsprojekt Schönes Dorf (Kommunen innovativ)

Zusammen mit der Hochschule der Medien Stuttgart, dem Institut für Stadt- und Regionalentwicklung und der Gemeinde Schönaich wird Burg Stargard voraussichtlich am Forschungsprojekt Schönes Dorf/Kommunen innovativ teilnehmen.

Das Projekt hat das Ziel, die kommunale Daseinsvorsorge in kleinen Gemeinden zu verbessern und die hierfür notwendigen technischen und sozialen Infrastrukturen zu stärken oder zu schaffen. Damit einhergehend soll die Attraktivität von Kleinstädten und Gemeinden insbesondere im ländlichen Raum gesteigert werden.

Das Projekt wird nach Zusage von Fördermitteln ca. 36 Monate dauern. Die Fördermittel für Burg Stargard belaufen sich auf ca. 118.000 Euro, die für Personal- und Ressourcen-Aufwendungen innerhalb des Projektes eingeplant sind.