Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt” der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2020

Die Stadtvertretung Burg Stargard hat auf ihrer Sitzung am 01.12.2021 den Jahresabschluss 2020 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt. Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung. Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 06.12.2021 bis 17.12.2021 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Burg Stargard, 02.12.2021

-Dienstsiegel-

gez. Lorenz

Bürgermeister

Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt” der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2019

Die Stadtvertretung Burg Stargard hat auf ihrer Sitzung am 01.12.2021 den Jahresabschluss 2019 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt. Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung. Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 06.12.2021 bis 17.12.2021 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Burg Stargard, 02.12.2021

-Dienstsiegel-

gez. Lorenz

Bürgermeister

Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt” der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2018

Die Stadtvertretung Burg Stargard hat auf ihrer Sitzung am 01.12.2021 den Jahresabschluss 2018 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt. Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung. Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 06.12.2021 bis 17.12.2021 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Burg Stargard, 02.12.2021

-Dienstsiegel-

gez. Lorenz

Bürgermeister

Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt” der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2017

Die Stadtvertretung Burg Stargard hat auf ihrer Sitzung am 01 .12.2021 den Jahresabschluss 2017 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt. Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung. Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 06.12.2021 bis 17.12.2021 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Burg Stargard, 02.12.2021

-Dienstsiegel-

Lorenz

Bürgermeister

Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt” der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2016

Die Stadtvertretung Burg Stargard hat auf ihrer Sitzung am 01.12.2021 den Jahresabschluss 2016 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt. Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung. Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 06.12.2021 bis  07.12.2021 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2. 7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Burg Stargard, 02.12.2021

-Dienstsiegel-

Lorenz

Bürgermeister

Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt” der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2015

Die Stadtvertretung Burg Stargard hat auf ihrer Sitzung am 01.12.2021 den Jahresabschluss 2015 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt. Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung. Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 06.12.2021 bis 17.12.2021 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Burg Stargard, 02.12.2021

-Dienstsiegel-

Lorenz

Bürgermeister

Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt” der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2014

Die Stadtvertretung Burg Stargard hat auf ihrer Sitzung am 01.12.2021 den Jahresabschluss 2014 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt. Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung. Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme vom 06.12.2021 bis 17.12.2021 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Burg Stargard, 02.12.2021

-Dienstsiegel-

Lorenz

Bürgermeister

Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt” der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2013

Die Stadtvertretung Burg Stargard hat auf ihrer Sitzung am 01.12.2021 den Jahresabschluss 2013 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt. Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung. Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme

vom 06.12.2021 bis 17.12.2021

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard,

1. Obergeschoss, Zimmer 2.7

zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Burg Stargard, 02.12.2021

-Dienstsiegel-

Lorenz

Bürgermeister

Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt” der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2012

Die Stadtvertretung Burg Stargard hat auf ihrer Sitzung am 01.12.2021 den Jahresabschluss 2012 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt. Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung. Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme

vom 06.12.2021 bis 17.12.2021

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg

Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7

zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Burg Stargard, 02.12.2021

-Dienstsiegel-

Lorenz

Bürgermeister

Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens “Altstadt” der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2011

Die Stadtvertretung Burg Stargard hat auf ihrer Sitzung am 01 .12.2021 den Jahresabschluss 2011 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt.

Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.

Der Jahresabschluss einschließlich der erforderlichen Anlagen und Bestandteile sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Prüfberichtes des sachverständigen Dritten liegen zur Einsichtnahme

vom 06.12.2021 bis 17.12.2021

im Rathaus der Stadt

Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.7

zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Burg Stargard, 02.12.2021

-Dienstsiegel-

Lorenz

Bürgermeister