Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagslisten § 36 Abs. 3 GVG

Gemäß § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2606), ist die Gemeinde in jedem fünften Jahr verpflichtet, eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzustellen.
Durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard und die Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Stargarder Land (Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal, Pragsdorf) wurden die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die kommende Amtsperiode bestätigt.
Die Listen der Personen, die zum Amt einer Schöffin/eines Schöffen berufen werden können, liegen gemäß § 36 Abs. 3 GVG in der Zeit vom 2. Mai 2023 bis 9. Mai 2023 zu nachfolgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, Zimmer 2.8 (Standesamt – Herr Walter) aus:

Dienstag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr – 11.00 Uhr

Gemäß § 37 GVG kann gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Über die Einsprüche entscheidet der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Neubran-denburg.

Burg Stargard, 28. April 2023

gez. C. Walter
stellv. Hauptamtsleiter

Schöffenwahl für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gewählt. Aus dem Amtsbereich Stargarder Land werden ca. 15 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht oder am Landgericht Neubrandenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard bzw. die Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal und Pragsdorf schlagen doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Stadt Burg Stargard bzw. in den amtsangehörigen Gemeinden wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Bei Interesse bewerben Sie sich gern schriftlich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 17.02.2023 beim

Amt Stargarder Land

Herr Walter

Mühlenstraße 30

17094 Burg Stargard

Telefon: 039603/253-13

E-Mail: c.walter@stargarder-land.de

 

Das Bewerbungsformular kann hier oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Informationen zur Bewerbung als Jugendschöffin bzw. als Jugendschöffe für die Amtsperiode 2024-2028

Es werden gegenwärtig interessierte und engagierte Personen gesucht, die in die Vorschlagslisten zur Wahl zur Jugendschöffin bzw. zum Jugendschöffen aufgenommen werden können.
Sicherlich haben Sie sich auch schon überlegt, ob Sie diese ehrenamtliche Aufgabe übernehmen könnten. Um Ihnen diese Entscheidung zu erleichtern, sollen Sie mit diesem Informationsschreiben einige wichtige Informationen erhalten.
Wer kann zur Jugendschöffin bzw. zum Jugendschöffen gewählt werden?

  • Personen, die das 25. Lebensjahr am 1. Januar 2024 vollendet haben werden, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind und bei denen kein Ausschließungsgrund im Sinne der §§ 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vorliegt.

Welche Personen dürfen nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden?
Wer zu dem Amt einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen nicht befähigt ist, darf nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Dabei handelt es sich um:

  • Personen, die nicht Deutsche sind (§ 31 Satz 2 GVG)
  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind (§ 32 Nummer 1 GVG)
  • Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann (§ 32 Nummer 2 GVG).

Welche Personen sollen nicht in die Vorschlagslisten zur Jugendschöffenwahl aufgenommen werden (§§ 33, 34 GVG Ausschließungsgründe)?

  • Personen, die bei Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden
  • Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis 1. Januar 2024 vollenden würden
  • Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind
  • Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind
  • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind
  • der Bundespräsident
  • Mitglieder der Bundesregierung oder der Landesregierung
  • Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können
  • gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer
  • Richter, Staatsanwälte, Amtsanwälte und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte
  • Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind

Kann die Berufung zum Jugendschöffen abgelehnt werden?
Das Jugendschöffenamt nach § 35 GVG dürfen ablehnen:

  • Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, des Europäischen Parlaments, eines Landtages oder einer zweiten Kammer
  • Personen, die in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtung eines ehrenamtlichen Richters in der Strafrechtspflege an 40 Tagen erfüllt haben sowie Personen, die bereits als ehrenamtliche Richter tätig sind
  • Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen
  • Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen
  • Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert
  • Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende der Amtsperiode (31. Dezember 2028) vollendet haben würden
  • Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet
  • Personen die in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als ehrenamtlicher Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind, sofern die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch andauert

Wo werden die Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen eingesetzt?
Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafverfahren. Diese werden an den Amtsgerichten in Neubrandenburg, Waren und am Landgericht Neubrandenburg durchgeführt. Darüber hinaus werden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen in Berufungsverfahren im Landgericht Neubrandenburg eingesetzt.

Für welchen Zeitraum werden die Jugendschöffen gewählt?
Die Amtsperiode der jetzt vorzuschlagenden und zu wählenden Jugendschöffen beginnt am 01. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028.

Wie oft wird eine Jugendschöffin bzw. ein Jugendschöffe eingesetzt?
Die Zahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen ist so bemessen, dass voraussichtlich jeder zu nicht mehr als 12 ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird.

Wie erfahre ich, was ich als Schöffin bzw. als Schöffe zu tun habe?
Jede Schöffin bzw. jeder Schöffe erhält nach seiner Wahl durch das jeweilige Gericht eine Einweisung. Darüber hinaus wird eine „Schöffenfibel“ übergeben, in der alle notwendigen Informationen enthalten sind.

Erhalte ich für die Jugendschöffentätigkeit eine Entschädigung?
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen nehmen ihr staatsbürgerliches Ehrenamt grundsätzlich unentgeltlich wahr. Sie erhalten allerdings eine gesetzlich geregelte Entschädigung.
Diese wird gewährt für:

  • Zeitversäumnis und Verdienstausfall
  • Fahrkosten und Wegstrecken
  • Aufwand

Kann man sich als Schöffin bzw. als Schöffe bewerben? Wenn ja, wo?
Grundsätzlich ist es so, dass zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen die Jugendhilfeausschüsse die Vorschlagslisten erstellen. Dies ist wichtig, um zu sicherzustellen, dass erzieherisch befähigte Personen in die Vorschlagslisten aufgenommen werden.
Da jedoch die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nicht alle Personen kennen können, die diese Voraussetzung erfüllen und darüber hinaus auch noch bereit sind, dieses Ehrenamt anzunehmen, sollten sich interessierte Personen entweder direkt bei den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses oder im Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, An der Hochstraße 1 in 17036 Neubrandenburg, bei Frau Oppelt Telefon 0395 57087 5353 oder per E-Mail unter katharina.oppelt@lk-seenplatte.de melden.
Das Bewerberformular finden Sie auf der Website des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de 
und hier.
Informationen erhalten Sie darüber hinaus auch in den Amtsgerichten Neubrandenburg, Waren und im Landgericht Neubrandenburg.

Sitzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee

Es findet die Sitzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee am Donnerstag, 28.10.2021 um 18:00 Uhr, im Bürgerhaus, 17094 Groß Nemerow, Stargarder Straße 34 statt.

Öffentlicher Teil

1

Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einla- dung, der Anwesenheit sowie der Beschlussfähigkeit

2

Einwohnerfragestunde

3

Änderungsanträge und Billigung der Tagesordnung

4

Billigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung vom 29.10.2020

5

Bericht des Verbandsvorstehers

6

Beschlussvorlagen

6.1

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseiti- gung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee – Ab- wassergebührensatzung –

ABZV/21/001

6.2

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Ab- wasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen

ABZV/21/002

6.3

Wirtschaftsplan 2022

ABZV/21/003

6.4

Satzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter

ABZV/21/004

7

Sonstiges

Nichtöffentlicher Teil

8

Sonstiges

9

Schließung der Sitzung

 

Gez. Wilfried Stegemann Vorsitz

Bericht des Bürgermeisters zur Stadtvertretung am 26.05.2021

Informationen aus dem Hauptamt

Bundes- und Landtagswahlen 26.9.2021

Die Wahlbezirke für das Amt Stargarder Land müssen teilweise an die derzeitigen Gegebenheiten und gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.

Durch das Pandemiegeschehen wird mit einem wesentlich höheren Briefwahlaufkommen zu rechnen sein. Aus datenschutzrechtlichen Gründen  muss unbedingt vermieden werden, dass ein Wahllokal weniger als 50 Wähler am Wahltag direkt vor Ort hat. Dadurch gibt es weniger Wähler am Wahltag in den Wahllokalen. Nach groben Hochrechnungen hat dies zur Folge, dass in Cammin und Teschendorf weniger als 50 Personen am Wahlsonntag an die Wahlurne gehen und eine eigenständige Auszählung im Wahllokal am Abend nicht möglich ist (Wahlgeheimnis wäre gefährdet). Das würde bedeuten, dass die betroffenen Wahllokale spontan einem anderen zugeteilt werden müssten. Um diesen erhöhten bürokratischen Aufwand zu vermeiden, hat sich die Gemeindewahlleitung dazu entschieden, den Ortsteil Cammin (Riepke, Godenswege) dem Wahllokal im Walkmüllerweg (Gesundheitshaus) und den Ortsteil Teschendorf (Gramelow, Loitz) dem Wahllokal Am Markt (Hotel zur Burg) zuzuordnen.

Das Pflegeheim in Burg Stargard wird bei der nächsten Wahl kein Wahllokal mehr sein. Die Ursachen hierfür liegen zum einen, dass trotz erfolgter Impfung aller Bewohner die Gemeindewahlleitung kein Infektionsrisiko gegenüber den Bewohnern eingehen möchte. Zum anderen ist die Räumlichkeit im Hotel zur Burg den generellen Vorgaben zu Zeiten der Corona-Pandemie besser anzupassen (separater Ein- und Ausgang).

Auch in Groß Nemerow wird das Wahllokal neu definiert. Es wird ein Raum in der „Anderen Grundschule“ zum Wahlraum umfunktioniert. Auch diese Veränderung ergibt sich aus der aktuellen Situation.

Bei den letzten Wahlen gab es ein Briefwahlaufkommen von 10 %. Bei den bevorstehenden Wahlen wird aktuell mit einem Aufkommen von mindestens 30 % zu rechnen sein. Dies geht aus Erfahrungen der kürzlich durchgeführten Kommunalwahlen hervor. Die Kreiswahlleitung geht sogar von einem noch höheren Aufkommen aus. Demzufolge muss auch die Anzahl der Briefwahlvorstände für das Amt Stargarder Land angepasst werden. Die Gemeindewahlleitung hat sich auf drei Briefwahlvorstände einigen können. Derzeit werden die einzelnen Wahlvorstände zusammengestellt (Mitarbeiter der Verwaltung, langjährig erfahrene Bürger, neue freiwilliger Bürger).

 

Verwaltungsbetrieb

Vom Impfzentrum MSE gab es ein Impfangebot für Mitarbeiter der Verwaltung und für Kameraden der Feuerwehren des Amtsbereiches. Die erste Impfung erfolgte am Montag, den 17.05.2021 im Rathaus. Die zweite Impfung ist für den 28.06.2021 vorgesehen.

Dafür gemeldet haben sich aus der Verwaltung 20 Mitarbeiter, 13 Mitarbeiter haben bereits anderweitig die erste Impfung bekommen.  Dazu kommen noch 23 Kameraden aus 3 Freiwilligen Feuerwehren.

Bis zum 11.06.2021 wird die Verwaltung des Amtes Stargarder Land weiterhin in zwei Schichten arbeiten. Sollte die Inzidenz im Landkreis MSE sich weiterhin positiv entwickeln, ist geplant ab dem 14.06.2021 wieder durchgängig mit voller Besetzung zu arbeiten. Das Rathaus wird dann voraussichtlich wieder für den Besucherverkehr geöffnet. Besucher werden aber gebeten, Termine im voraus zu vereinbaren um Wartezeiten aufgrund der weiterhin einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregeln zu vermeiden.

 

Teststelle in Burg Stargard

Seit dem 27.4.2021 arbeiten Helfer der Johanniter Unfallhilfe in den Räumlichkeiten der FFW Burg Stargard und bieten für jeden Testwilligen kostenlose Corona-Testungen an 3 Tagen an. (Dienstag, Donnerstag, Samstag). Mit der schrittweisen Öffnung von Geschäften, Freizeitmöglichkeiten und der Gastronomie ist in den nächsten Wochen mit einem erhöhten Testaufkommen zu rechnen.

 

Informationen aus dem Bereich Kultur/Tourismus

Kräutergarten

Der Förderverein Höhenburg Stargard e.V. entwickelte ein Projekt zur Neu- und Umgestaltung des Wurz- und Krautgartens. Nach über 20 Jahren hatten sich nicht nur die Beetumrandungen aufgelöst, sondern auch vielerlei fremde andersartige Pflanzen ausgebreitet. Der Förderverein erhielt von der Ehrenamtsstiftung 1000 Euro für die Umgestaltung. Da die Holzpreise in der Zwischenzeit um mehr als die Hälfte gestiegen sind, sponsorte der Förderverein noch weitere 1000 Euro für das Projekt. Die Stadt unterstützt die Umgestaltung des Gartens durch die Mitarbeiter und den Kauf von einigen Pflanzen.

 

Sonstiges

Auf der Burg wurden zwei und in der Bibliothek/Marie-Hager-Haus ein Defibrilatoren installiert. Außerdem wurden im Außenbereich des Marie-Hager-Hauses 6 Bänke durch den Bauhof installiert. Im Museum wurden zwei Vitrinen mit neuen Glasscheiben versehen. Eine große Vitrine wird zur Zeit zum Thema „Flachs“ ausgestaltet.

 

Informationen aus dem Bau- und Ordnungsamt

Sanierung von Kreisstraßen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Amtsbereich

In den letzten Wochen wurden die Fahrbahnerneuerungen der MSE 85 / Carl-Stolte-Straße entlang des Radweges, die Deckenerneuerung der Kreisstraße MSE 83 zwischen Burg Stargard und Rowa und zuletzt die Sanierung des Kreisstraßenteils MSE 82 zwischen Burg Stargard und Holldorf/Abzweig Rowa abgeschlossen, so dass es hier keine Einschränkungen mehr für die Fahrzeugführer gibt.

 

 

 

 

 

 

 

Foto vom 11.05.2021 – MSE 82

 

Neubau Verbrauchermarkt Aldi in Burg Stargard

Der Rohbau des neuen Aldi-Verbrauchermarktes ist im April 2021 abgeschlossen worden. In den kommenden Wochen werden die unterschiedlichsten Gewerke an der Fertigstellung des Aldi- Marktes arbeiten. Die Außenanlagen wie der Parkplatz sollen ebenfalls erneuert werden. Nach Auskunft von Aldi ist geplant, dass der Verbrauchermarkt im August 2021 öffnet.

 

 

 

 

 

 

 

Foto vom 11.05.2021

 

Ausbau der Mühlenstraße in Burg Stargard

Der Ausbau der Mühlenstraße hat am 17.05.2021 mit dem ersten Bauabschnitt begonnen. Dieser beginnt an der Buswendeschleife und endet an der Einfahrt zur Parkfläche (die erste aus Richtung Stadt kommend) des Mehrfamilienhauses (Sindram) am Mühlenteich. Die Buswendeschleife wurde vorerst offengelassen, da die Busse keine weitere Aufstellmöglichkeit haben. Der Ausbau entlang der Buswendeschleife wird in den Sommerferien umgesetzt. Zunächst hat die Baufirma NST GmbH die alte Fahrbahndecke abgefräst und stellt derzeit den Unterbau für die neue Fahrbahn her.

 

 

 

 

 

Foto vom 20.05.2021

 Einzelhandelskonzeption für die Stadt Burg Stargard

Mit Beschluss der Stadtvertretung am 24.03.2021 wurde der Auftrag für die Erarbeitung einer Einzelhandelskonzeption an die Firma bulwiengesa AG aus Hamburg erteilt. Am 29.04.2021 erfolgte, per Video-Konferenz, das Auftaktgespräch mit dem beauftragten Büro, dem Bürgermeister der Stadt Burg Stargard Herrn Lorenz sowie Mitarbeitern des Bau- und Ordnungsamtes bezüglich der Erarbeitung eines Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Burg Stargard.

Dabei wurden die Gründe für dieses Konzept erläutert und die nächsten Arbeitsschritte besprochen. Diese sehen wie folgt aus: Es erfolgen zuerst eine Reihe von Zuarbeiten durch die Verwaltung von beispielsweise noch offenen Erhebungsdaten, wie z.B. Einwohnerzahlen, Wohneigentumsdaten im Einzugsbereich der Stadt sowie Unterlagen zur Bauleitplänen. Im Anschluss ist geplant eine Vorortanalyse der Kaufkraft und der vorhandenen Einzelhandels-struktur in der Stadt durch die bulwiengesa GmbH vorzunehmen. Diese Analyse ist für Mitte Juni/ Anfang Juli avisiert, so wie es die entsprechenden Corona-Regelungen dann zulassen.

Nach Auswertung dieser Daten erfolgt dann eine erneute Gesprächsrunde, in der erste Analysen vorliegen und besprochen werden. Im Anschluss ist geplant die Konzeption im Fachausschuss der Stadtvertretung öffentlich vorzustellen.

 

Spielplätze

Mit Zusage des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Ende April diesen Jahres hat die Stadt Burg Stargard folgende Förderzusagen bekommen:

  • 20 T€ für die Sanierung des Burgspielplatzes
  • 20 T€ für die Neuerrichtung eines Spielplatzes an der Carl-Stolte-Straße.

Derzeit bereitet die Verwaltung die Leistungsverzeichnisse vor, so das im Anschluss die Ausschreibungen für die geplanten Maßnahmen durchgeführt werden können.

 

Modernisierung der Sanitäranlagen im Vereinsgebäude Burg Stargard (Sportlerheim)

Submission für diese Maßnahme war am 18.05.2021. Das Gewinner-Angebot liegt bei 45 T€. Im September 2020 wurde eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes beantragt, da vorherige Ausschreibungen keinen Erfolg hatten. Diese wurde per E-Mail und telefonisch bestätigt. Der Antrag der Fördermittel läuft beim LFI über die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus.

Kostenschätzung: ca. 50.000,00 €

Zugesagte Fördermittel: 29.700,00 € (75 %)

 

Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung Stadt Burg Stargard 2.BA

Die Straßenbeleuchtung in der Stadt Burg Stargard konnte im Jahr 2019 bereits zum größten Teil energetisch saniert werden. In den Wohngebieten „Sannbruch” und „Fichtenweg” befinden sich jedoch noch insgesamt 159 Lichtpunkte in den vorhandenen Beleuchtungsanlagen, die noch nicht mit hocheffizienten Leuchtmitteln ausgestattet sind. Es wurden im Oktober 2019 zwei Fördermittelanträge gestellt. Diese mussten zurückgezogen werden da, dass das zuständige Umweltministerium nicht sicherstellen kann, ob noch Mittel zur Verfügung stehen.

 

Anschaffung eines GW-L1 für die FFw Burg Stargard

Laut Brandschutzbedarfsplan für das Amt Stargarder Land, verabschiedet am 04.07.2019 durch den Amtsausschuss des Amtes Stargarder Land, ist die zeitnahe Anschaffung eines GW-L1 vorgesehen. Aufgrund der Bewertung durch die ausführende Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH wurde entsprechend der vorliegenden Risiken der Gerätewagen Logistik 1 als notwendige kurzfristige Anschaffung angesehen. Der Gerätewagen Logistik 1 dient unter anderem als Ersatz für den abgängigen Vorausrüstwagen. Dieser trägt zurzeit ein Hydraulikaggregat mit Öffnungswerkzeugen zur Rettung von eingeklemmten Personen.

Der Fördermittelantrag über die Brandschutzförderrichtlinie M-V wurde im April 2020 gestellt. Zusätzlich wurde eine Sonderbedarfszuweisung beantragt. Eine Fördermittelzusage ist noch nicht eingegangen.

Kostenschätzung: 322.500,00 €

Beantragte Fördermittel Land M-V: 107.500,00 € (1 Drittel)

Beantragte Sonderbedarfszuweisung: 107.500,00 € (1 Drittel)

Eigenanteil: 107.500,00 (ohne Planungskosten)

Planungskosten (KUBUS) extra: 14.300,00 € (nicht zuwendungsfähig)

 

Ausbau Lindenhof 1. und 2. Bauabschnitt

Der Fördermittelantrag wurde im Juni 2020 mit einer Förderung in Höhe von 75 % gestellt. Da sich die Richtlinie für die Dorferneuerung geändert hat, konnte die Höhe der Förderung auf 90 % angepasst werden. Der Änderungsantrag wurde im August 2020 beim Landkreis eingereicht. Eine Fördermittelzusage wurde für das Jahr 2021 abgelehnt. Der Antrag wurde für das Jahr 2022 verlängert.

Kostenschätzung: 782.264,00 € (einschließlich Planungskosten)

Beantragte Förderung: 704.037,60 €

Eigenanteil: 78.226,40 €

 

Erneuerung des Daches der Regionalen Schule Burg Stargard

Das Dach der Regionalen Schule soll erneuert werden, da es schon seit Jahren undicht ist. Ein Fördermittelantrag wurde im März 2021 beim LFI über das Schulbaupaket gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Im Mai 2021 wurde ein weiterer Antrag über die Richtlinie zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFDRL M-V) gestellt.

Kostenschätzung: 250.000,00 € (Baukosten + Planung)

Beantragte Zuwendung: 245.000,00 € (davon 61.250,00 € Kofi-Anteil, der zurückgezahlt werden muss; 25 %)

 

Neubau Mensa Schulen Burg Stargard

Die Stadt plant den Neubau einer Mensa für die Schulen Burg Stargard. Es wurde im März 2021 ein Fördermittelantrag über das Schulbaupaket gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Im Mai wurde ein Antrag über die Richtlinie zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFDRL M-V) gestellt.

Kostenschätzung: 1.270.000,00 € (Baukosten + Planung)

Beantragte Zuwendung: 1.210.000,00 € (davon 302.500,00 € Kofi-Anteil, der zurückgezahlt werden muss; 25 %)

 

Digitalisierung Schulen in Burg Stargard

 

Anschaffungen aus dem Digitalpakt – Verkabelung und Hardware

Der Fördermittelantrag wurde im Februar 2021 gestellt. Der Zuwendungsbescheid ist mit einer Zuwendung in Höhe von 305.822,00 € am 27.04.2021 eingegangen. Die Ausschreibung für die Vernetzung (Verkabelung, Voraussetzung für WLAN) wurde am 12.05.2021 veröffentlicht. Diese soll noch in diesem Jahr durchgeführt werden, damit die Endgeräte angeschafft werden können.

Kosten Regionale Schule:

Infrastruktur: ca. 140.000,00 €

Hardware: ca. 242.050,00 €

Planungskosten Digitalisierung: 34.282,81 €

Fördermittel: 143.264,00 € (236 Schüler x 340 € + 50.000 € Sockelbetrag + 10%)

Kosten Grundschule:

Infrastruktur: ca. 90.000,00 €

Hardware: ca. 172.050,00 €

Planungskosten Digitalisierung: 24.304,95 €

Fördermittel: 162.558,00 € (317 Schüler x 340 € + 40.000 € Sockelbetrag + 10%)

Ein Klassensatz Schülerlaptops (30 Laptops + Wagen) wird vorzeitig aus dem Digitalpakt rausgelöst und angeschafft werden. Diese ist Bestandteil der Ausschreibung.

 

Anschaffung Lehrerlaptops

Über Fördermittel (ca. 30.000 Euro) konnten 15 Laptops für die Grundschule Kletterrose und 21 Laptops für die Regionale Schule Burg Stargard den Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden. Diese sind zur Zeit in der Auslieferung über Tollensecomp.

 

Sonstiges

Schulentwicklungsplanung

Der Landkreis als Planungsträger hat die Stadt Burg Stargard um Zuarbeit für die Fortschreibung und Prüfung der Schulentwicklungspläne 2022/23 – 2026/27 gebeten. Neu zum kommenden Schulentwicklungsplan ist die Forderung das Schulprogramm dem Landkreis zur Kenntnis zu bringen.

Außerdem legt der Schulträger im Einvernehmen mit dem Träger der Schulentwicklungsplanung die Aufnahmekapazität für die Schule fest. Auch hier bedarf es einer Prüfung der gegenwärtigen Situation. Es ist dabei auch zu prüfen ob eine Eingangskapazität festgelegt werden soll um eventuell notwendige Umlenkungen dem Landkreis anzuzeigen oder deutlich zu machen, wann die Kapazität der Gebäude den Anmeldungen nicht mehr entspricht. Außerdem müssen Schulbau- und -sanierungs- bzw. -modernisierungsvorhaben angezeigt werden. Die Digitalisierung wurde ebenfalls in die Abfrage mit aufgenommen um dem Land Hinweise auf notwendige kommende Fördersysteme zu geben.

 

Teilnahme am Forschungsprojekt Schönes Dorf (Kommunen innovativ)

Zusammen mit der Hochschule der Medien Stuttgart, dem Institut für Stadt- und Regionalentwicklung und der Gemeinde Schönaich wird Burg Stargard voraussichtlich am Forschungsprojekt Schönes Dorf/Kommunen innovativ teilnehmen.

Das Projekt hat das Ziel, die kommunale Daseinsvorsorge in kleinen Gemeinden zu verbessern und die hierfür notwendigen technischen und sozialen Infrastrukturen zu stärken oder zu schaffen. Damit einhergehend soll die Attraktivität von Kleinstädten und Gemeinden insbesondere im ländlichen Raum gesteigert werden.

Das Projekt wird nach Zusage von Fördermitteln ca. 36 Monate dauern. Die Fördermittel für Burg Stargard belaufen sich auf ca. 118.000 Euro, die für Personal- und Ressourcen-Aufwendungen innerhalb des Projektes eingeplant sind.

Aktuelles über die Entwicklung der Corona-Pandemie im Stargarder Land

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

seit einigen Monaten nun schon, hat uns das Corona-Virus fest im Griff und bestimmt unser alltägliches Leben maßgeblich mit. Zwar war es in der Sommerzeit so, dass sich die Infektionszahlen auf sehr geringem Stand bewegten, in den letzten Tagen und Wochen mussten wir allerdings feststellen, dass die Fallzahlen wieder deutlich zunehmen und die „Einschläge“ tatsächlich näher kommen.

Die nachgewiesenen Infektionen innerhalb von Verwaltungen, bei Mitarbeitern von Krankenhäusern oder aktuell auch in einem Kindergarten in unserer Stadt, sollten uns zumindest wieder etwas wachrütteln.

Aktuell wurden auf Anordnung des Gesundheitsamtes zwei Gruppen vorsorglich aus der Kita „abgesondert“, die nun jeweils getestet werden. Damit wird natürlich das Ziel verfolgt, dass sich das Virus nicht noch weiter ausbreitet und dann ggf. die gesamte Kita geschlossen werden müsste. Denn ganz abgesehen davon, dass mit dieser Erkrankung ohnehin nicht zu spaßen ist, stellen die Folgen, dass etwa durch nicht eingehaltene Abstands- und Hygieneregeln eventuell wieder ganze Betriebe oder Schulen geschlossen werden müssen, gravierende Einschnitte für jeden Einzelnen und unsere Gesellschaft insgesamt dar.

Umso mehr kommt es natürlich auch auf jeden Einzelnen an, für sich und natürlich auch für sein Umfeld verantwortungsvoll zu agieren. Eigentlich sind nur die AHA-Regeln bestmöglich einzuhalten. Das ist sicherlich manchmal lästig, es könnte aber auch schlimmer sein, wie es Beispiele aus anderen Ländern zeigen.

Für uns alle sollten die nun auftretenden Fälle jedenfalls Anlass sein, die jeweils angeordneten Maßnahmen weiterhin zu beachten, auch wenn das Ein- oder Andere mitunter etwas fragwürdig erscheint. Dies zu tun, darum möchte ich Sie an dieser Stelle nochmal eindringlich bitten!

Natürlich weiß ich, dass es schwer fällt, mit seinen Mitmenschen nicht so umgehen zu können, wie man es sonst gewohnt war. Andererseits kann man – glaubt man den Informationen über die Entwicklung passender Impfstoffe – zumindest vorsichtig optimistisch sein, dass hoffentlich bald ein wirksames Mittel gegen das Coronavirus zur Verfügung steht. Es wird wahrscheinlich nur leider noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Bis dahin wünsche ich uns allen noch etwas Geduld und vor allen Dingen natürlich, dass Sie alle gesund bleiben.

 

Ihr

Tilo Lorenz

Bürgermeister