Frischer Wind im Marie-Hager-Haus

Seit vergangener Woche werden Besucher des Marie-Hager-Hauses und Bibliotheksnutzer durch ein neues Gesicht in Burg Stargards kleinem Kulturzentrum begrüßt. Mit Stefan Richert, 37, aus Neubrandenburg, konnte die lange Zeit vakante Stelle des Hauses nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren wieder neu besetzt werden.
Gleich am ersten Arbeitstag gab es dann auch eine kleine Dienstberatung mit Kollegen und auch Bürgermeister Tilo Lorenz. „Für uns war es wichtig, dass wir die seit gut einem Jahr bestehenden personellen Probleme nun endlich lösen konnten. Mit Stefan Richert konnten wir ein jungen, motivierten und kreativen Mitarbeiter gewinnen, mit dem im Marie-Hager-Haus mit Bibliothek sicher wieder frischer Wind einziehen wird. Nach langen Phasen, wo wir unser Haus auch pandemiebedingt nicht öffnen konnten, möchten wir für Kunst- und Literaturfreunde und natürlich auch für unsere Jüngsten nun wieder attraktive Angebote und Veranstaltungen ermöglichen.“ so Tilo Lorenz.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs über den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ der Stadt Burg Stargard

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ der Stadt Burg Stargard zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 16.09.2020 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee mit dem Entwurf der Begründung und dem Umweltbericht gebilligt und gemäß § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee“ liegt im Süden des Ortsteils Cammin der Stadt Burg Stargard westlich des Camminer Sees. Es umfasst Teile des Flurstückes 76 und Teile des Wegeflurstückes 88 der Flur 2 der Gemarkung Cammin. Das Plangebiet hat eine Größe von 5.396 m².

Die Grenzen des Geltungsbereichs sind:

  • im Norden: Die nördliche Grenze verläuft im Abstand von 10,70 m parallel zur südlichen Bauflucht des angrenzenden Wohnhauses über das Flurstück 76 der Flur 2 der Gemarkung Cammin,
  • im Westen: die östlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 165/1 und 165/3 der Flur 2 der Gemarkung Cammin – Straßenbegleitgrün und die Ackergrenze,
  • im Osten: die westliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 77/1 der Flur 2 der Gemarkung Cammin – die Waldgrenze,
  • im Süden: die nördliche Grenze des Flurstückes 77/1 der Flur 2 der Gemarkung Cammin – die Waldgrenze.

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser “Birkenallee Cammin“

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ bestehend aus

  • der Planzeichnung- Teil A,
  • den textlichen Festsetzungen- Teil B,
  • den örtlichen Bauvorschriften,
  • der Begründung,
  • dem Umweltbericht,
  • dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
  • sowie folgender nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
    • Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Ost vom 06.02.2020
    • Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt/Kreisplanung Bauleitplanung vom 02.03.2020
    • zwei Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung vom 30.03.2020 und 10.04.2020

liegt

vom 04.10.2021 bis 08.11.2021

in der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:

  • Montag: 8:30 – 12:00 Uhr
  • Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 8:30 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
  • Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.

Diese Bekanntmachung und die Planungsunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard www.burg-stargard.de unter der Rubrik Wirtschaft/Auslegungsunterlagen eingestellt.

Hierbei sind nachfolgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbericht

Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch

Erhebliche Beeinträchtigungen insbesondere auf die menschliche Gesundheit sind nicht zu erwarten.

Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere

Mit der Durchführung der Planungsinhalte ist keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanzen und Tiere verbunden.

Die Standortbedingungen werden aufgrund der starken anthropogenen Vorbelastung nicht wesentlich verändern, so dass sich bei der Durchführung der Planung kein anderes Artenspektrum einstellen wird als bei einer Nichtdurchführung.

Durch eine rund 1.000 m² große Maßnahmefläche innerhalb des Plangebietes wird die Entwicklung der Artenvielfalt erhöht.

Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche

Es werden Informationen zur Beeinträchtigung des Schutzgutes Fläche durch zusätzliche Versiegelungen und auf Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen gegeben.

Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden

Durch das Vorhaben wird Boden beansprucht, der bereits Bauland ist. Die zu erwartenden Eingriffe auf das Schutzgut Boden sind nach gegenwärtigen anthropogenen Vorbelastungen insgesamt als gering einzustufen.

Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser

Es werden Informationen zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser gegeben.

Von den Planungsinhalten gehen keine gravierenden zusätzlichen Versiegelungen aus, die das Schutzgut Wasser gefährden. Die Umsetzung der Planungsinhalte verursacht geringe zusätzliche Versiegelungen und damit keine erhebliche Verminderung der Grundwasserneubildung.

Die entstehenden Abwässer werden zentral über ein Pumpwerk, das auf dem nordöstlichen Teil des Flurstückes 76 außerhalb des Plangebiets steht, in Richtung Kläranlage Neubrandenburg entsorgt. Das anfallende Regenwasser wird zur Versickerung und Verdunstung auf den Grundstücken freigegeben oder schadlos aufgefangen. Beeinträchtigungen durch erhebliche Veränderungen des Wasserhaushaltes (Änderung des Grundwasserstandes) durch das Vorhaben sind nicht zu erwarten.

Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft

Es werden Informationen zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gegeben.

Der mit der Umsetzung des Planes  zu erwartende Eingriff in die Landschaft und in das Landschaftsbild ist von geringer Bedeutung.

Eine optische Störwirkung zum Landschaftsbild, zur angrenzenden Waldfläche und dem benachbartem Camminer See entsteht nicht, da mit der Planung eine bestehende straßenbegleitende Bebauung gesichert wird und nur eine geringfügig bauliche Erweiterung planerisch vorbereitet wird.

Wesentliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft /Klima

Es werden Informationen zur Verringerung der Kaltluftproduktion durch Versiegelung und zum Art von Ausgleichsmaßnahmen zum Erhalt des lokalen Klimas gegeben. Es bestehen keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft/Klima.

Wesentliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Kultur- und Sachgüter

Das Vorhaben stellt keinen Eingriff in Boden- und Baudenkmälern dar.

Es werden Informationen zur Vorgehensweise bei Funden von bislang unbekannter Kultur- und Sachgüter gegeben.

Umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

  • Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Ost vom 06.02.2020

Die Deutsche Bahn AG weist auf die Nähe der Bahnanlagen der DB zu benachbarter Bebauung hin. Durch den Bahnbetrieb entstehen Emissionen, die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können. Aktive und passive Schallschutzmaßnahmen sind zu prüfen.

  • Landkreis Mecklenburgische Seenplatte -Bauamt/Kreisplanung Bauleitplanung vom 02.03.2020

In der Stellungnahme des Landkreises wird auf die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Eingriffsausgleichsbilanzierung und den Umgang mit  möglichen Vorkommen von Fledermäusen und wildlebenden Vogelarten hingewiesen.

Weitere Hinweise betreffen:

den Umgang mit Abwasser, den Schutz des Bodens und des Grundwassers (Hinweis, dass sich das Vorhaben in einem Gebiet mit artesischem Grundwasser befindet).

Stellungnahmen der Bürger mit folgenden umweltbezogenen Themen:

  • Berücksichtigung des Gewässerschutzes des Camminer Sees bei der geplanten Bebauung
  • Entstehung von erheblicher Lärmbelästigung auf die benachbarte Bebauung durch Verkehrslärm
  • Artenschutzbelange durch Hinweise auf das Vorkommen von geschützten Arten

Burg Stargard, den 14.09.2021                                                                                                                                                                                          (-Siegel-)

gez. Tilo Lorenz
Bürgermeister

Ausbau der Straße “Grüner Weg” in Rowa

Endlich ist es soweit!

Nach Fördermittelzusagen wird die Gemeinde Holldorf nun endlich die Straße „Grüner Weg“ sanieren und ausbauen. Der Bauzeitraum ist von Mitte August bis Mitte Oktober angesetzt.

Das Vorhaben wird unter Vollsperrung realisiert.

Aus diesem Grunde kommt es während der gesamten Bauzeit zu Behinderungen bzw. Einschränkungen beim Erreichen der Wohngrundstücke mit einem Pkw. Eine fußläufige Erreichbarkeit wird gewährleistet. In Abstimmung mit dem Bürgermeister können während der gesamten Bauzeit die öffentlichen Parkflächen an der ehemaligen Pilzzucht/ Gemeindehaus genutzt werden.

Der Straßenabschnitt wird als Wohnweg eingestuft und ist zurzeit unbefestigt. Im Zuge des Straßenbaus sollen die funktionalen Mängel behoben werden, um eine spürbare Verbesserung für Straßennutzer und Anwohner zu erreichen. Der „Grüne Weg“ soll zu einer Pflasterstraße mit einer Fahrbreite von 3,50 m ausgebaut werden. Ebenso entsteht eine angebaute 2 m breite Ausweiche. Im oberen Bereich wird eine neue Entwässerungsleitung mitverlegt. Der untere Straßenbereich entwässert in eine angrenzende Versickerungsmulde.

Geltungsbereich des Bauvorhabens:

 

 

 

 

 

 

 

 

-gez. Dörbandt-

SB Bau- und Ordungsamt

13. August 2021 – landesweite Trauerbeflaggung

Am heutigen Tag wird mit mehreren Gedenkveranstaltungen an den Beginn des Baus der Berliner Mauer und die vollständige Schließung der innerdeutschen Grenze vor 60 Jahren erinnert. Dabei soll insbesondere der zahlreichen Opfer gedacht werden, die dieses enorme Bauwerk durch Deutschland und Berlin gefordert hat. Hunderte von Menschen verloren ihr Leben, Ungezählte ihre Gesundheit oder ihre Freiheit bei dem Versuch, die Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze zu überwinden. Auch über 30 Jahre nach dem Fall der Mauer ist es notwendig, die damaligen Ereignisse und ihre unmenschlichen Auswirkungen im Gedächtnis zu behalten.

Sanierung der Mühlenstraße – nächster Bauabschnitt beginnt

Ab Montag dem 16.08.2021 beginnt der nächste Bauabschnitt in der Mühlenstraße. Der Abschnitt beginnt an der Rathauszufahrt und endet an der S-Kurve. Das Rathaus und die Arztpraxis von Frau Dr. Achtelstetter sind dann nur noch aus Richtung Kreisverkehr (Dewitzer Chaussee) zu erreichen.

Auf den Parkplatz am Rathausareal gelangt man über die Neue Straße aus Richtung Bachstraße kommend – die Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben.

Der Ausbau dieses Abschnittes wird ca. 6 Monate andauern.

Jedwede Rettungskräfte (Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr) wurden über den Umstand während der Baumaßnahme informiert und sind bei Einsätzen darauf eingestellt.

 

Bei Fragen können Sie sich an

Herrn Heintze – 0151 1000 5100 – Bauüberwachung Ingenieurbüro Zetcon,

Herrn Marquardt – 039603 253 32 – Stadt Burg Stargard

wenden.

Achtung! Vollsperrung zwischen Leppin und Alt Käbelich

Im Zuge der Instandhaltungsmaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen erfolgt eine Einzelflächensanierung auf der L 33 zwischen Leppin und Alt Käbelich. Die Baumaßnahme wird im Zeitraum

vom 16.08.2021 bis voraussichtlich 20.08.2021

unter Vollsperrung der L 33 in diesem Bereich ausgeführt.

Das Baufeld befindet sich aus Leppin kommend direkt vor der Ortslage Alt Käbelich. Zunächst wird auf einer Länge von etwa 500 m der vorhandene Asphaltoberbau komplett ausgebaut. Nach Begutachtung der ungebundenen Schichten wird dann ein Geotextil verlegt und im Nachgang die neue Asphaltbefestigung wiederhergestellt.

Die Umleitung des Verkehrs in beide Richtungen erfolgt über Petersdorf – Ballin und Dewitz. Die Anlieger müssen mit Behinderungen beim Erreichen Ihrer Grundstücke rechnen.

Das Straßenbauamt Neustrelitz bittet für die Verkehrseinschränkungen um das Verständnis der Verkehrsteilnehmer, der Anwohner sowie der betroffenen Gewerbetreibenden.

Stadt spendet 10.000 Euro für Opfer der Flutkatastrophe

Nach Abstimmung zwischen dem Bürgermeister sowie den Vorsitzenden aller Fraktionen der Stadtvertretung wird die Stadt Burg Stargard 10.000 Euro zur Abmilderung der Folgen der Flutkatastrophe im Westen und Süden Deutschlands spenden.

“Unter diesen Umständen ist es uns wichtig, sich mit den betroffenen Menschen solidarisch zu zeigen“ so Bürgermeister Tilo Lorenz.  “Eine Katastrophe solchen Ausmaßes gab es seit langem nicht mehr in der Bundesrepublik Deutschland. Die finanziellen Auswirkungen und wirtschaftlichen Schäden werden die betroffenen Gemeinden und insbesondere die Menschen vor Ort, noch viele Jahre beschäftigen. Auch für unsere Kommunen kann man derartige Katastrophen nicht vollständig ausschließen und in einer solchen Situation wären auch wir froh, wenn von anderen Menschen oder auch anderen Kommunen Hilfe käme.”

Geplant ist, das Geld einer besonders betroffenen Kommune zukommen zu lassen und somit den Wiederaufbau ein wenig zu unterstützen.

L 33: Fahrbahn zwischen Dewitz und Leppin wird erneuert

Auf der Landesstraße 33 wird die Fahrbahn zwischen Dewitz und Leppin erneuert. Der Abschnitt ist verschlissen und weist Schäden auf. Das Vorhaben dient dem Erhalt und der dauerhaften Verbesserung der Straße. Derzeit laufen die vorbereitenden Arbeiten. Unter anderem werden die Verkehrssicherung und die Baustellenbeschilderung aufgebaut, auch erfolgt punktuell der Rückbau der Schutzplanken. Während der vorbereitenden Arbeiten wird der Verkehr mittels Ampel halbseitig an der Baustelle vorbeigeführt. Um die Einschränkungen für den Verkehr zu minimieren, betragen die Sperrlängen tagsüber maximal 1.000 Meter und in der verkehrsarmen Zeit nach 18 Uhr bis 1.500 Meter.

Für die Fräsarbeiten und den Einbau der neuen Asphaltschichten ist von Mittwoch, 14. Juli 2021, bis Freitag, 30. Juli 2021, eine Vollsperrung der Fahrbahn notwendig. In einem Teilstück der L 33 muss dann auch die Frostschutz- und Schottertragschicht erneuert werden. Der Verkehr wird über die vorhandenen Kreisstraßen von Dewitz über Ballin und Plath zur Bundesstraße 104 und umgekehrt umgeleitet.

Im Anschluss beginnen Restarbeiten und der Aufbau der Schutzplanken. Für diese Arbeiten können bis Freitag, 20. August 2021, punktuell weiterhin einseitige Verkehrsführungen notwendig sein. Die endgültige Fahrbahnmarkierung wird Anfang September aufgetragen. Das Straßenbauamt Neustrelitz bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die erforderlichen Einschränkungen. Auftragnehmer ist die Firma RASK Brandenburg GmbH aus Hoppegarten. Die Baukosten betragen rund 835.000 Euro und werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern getragen.

Trinkwasserrohnetzspülung im Amtsbereich

Die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH als örtlicher Versorger informieren, dass in der Zeit

vom 14.06.2021 bis 25.06.2021 jeweils montags bis freitags von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr,

nach einem vom DVGW zugelassenen Verfahren, die Trinkwasserversorgungsleitungen im Amtsbereich Stargarder Land gespült werden.

Bei diesem technologischen Verfahren wird die Fließgeschwindigkeit in der Trinkwasserversorgungsleitung von einem Hydranten aus durch Saugpumpen erhöht. Dabei werden Ablagerungen an der Innenwand der Rohrleitung gelöst und das anfallende Spülwasser über diesen Hydranten in die vorhandenen Regeneinläufe eingeleitet.

Betroffene Versorgungsgebiete sind:

  • Ballwitz
  • Cammin
  • Godenswege
  • Gramelow
  • Groß Nemerow
  • Holldorf
  • Klein Nemerow
  • Krickow
  • Loitz
  • Rowa
  • Zachow

Beim Einleiten des Spülwassers in die Regeneinläufe kommt es zu keinerlei Beschädigung bzw. Einschränkungen in deren weiteren Nutzung. Die betroffenen Anwohner werden auch über weitere Medien bzw. durch Handzettel von neu.sw informiert.

Notfallkarte für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige plagen durch die Corona-Pandemie viele Sorgen. Nicht zuletzt müssen sich viele die Frage stellen: “Was passiert mit meinem Angehörigen, wenn ich mich mit Covid-19 infiziere oder einen Unfall habe?”

Dies hat sich der Verbund Pflegehilfe zum Anlass genommen, eine Notfallkarte zu entwickeln, die pflegende Angehörige immer bei sich tragen können. So kann in unvorhergesehenen Situationen eine Kontaktperson verständigt werden, die sich im Ernstfall um die pflegebedürftige Person kümmern kann. Gemeinsam geben wir so Familien ein Stück mehr Sicherheit in unvorhersehbaren Zeiten.

Verbund_Pflegehilfe_Notfallkarte