Bodenordnungsverfahren Woldegk – Rehberg mit den Ortsteilen und Gemarkungen Rehberg, Vorheide, Neuhaus, Oltschlott (tlw.) und Bredenfelde (tlw.) nach § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)

  • Bekanntgabe des Bodenordnungsplans
  • Ladung zum Anhörungstermin
  • Öffentliche Zustellung von Auszügen aus dem Bodenordnungsplan

Im Bodenordnungsverfahren Woldegk-Rehberg, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurde der Bodenordnungsplan gem. § 59 Abs. 1 LwAnpG i.V. m. § 58 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) aufgestellt.

Bekanntgabe des Bodenordnungsplans

Die Bekanntgabe des Bodenordnungsplans erfolgt für alle Teilnehmer, die noch keine Gelegenheit für eine individuelle Bekanntgabe und Erläuterung hatten,

am 08.01.2020 für die Ordnungsnummern (ONR) 2 – 160         und

am 09.01.2020 für die Ordnungsnummern (ONR) 161 – 222 sowie für die Nebenbeteiligten, jeweils in der Zeit von 9:00 bis 18:00 Uhr durch Auslegung im Gutshaus in Rehberg, Rotdornweg 18/20, 17348 Woldegk.

Teilnehmer sind alle Eigentümer von Grundstücken im Gebiet des Bodenordnungsverfahrens sowie die ihnen gleichgestellten Inhaber von Erbbaurechten bzw. Gebäudeeigentum.

Nebenbeteiligte sind insbesondere die Eigentümer der an das Verfahrensgebiet angrenzenden Flurstücke, weil durch den Bodenordnungsplan die Verfahrensgrenze gem. § 56 FlurbG festgelegt wird. Die Anhörung über den Bodenordnungsplan tritt an die Stelle des nach dem Katasterrecht gültigen Bekanntgabe- und Anhörungsverfahren (§ 31 Abs. 5 GeoVermG M-V).

Weitere Nebenbeteiligte gem. § 10 FlurbG sind u.a. Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, Pächter sowie Inhaber von Rechten an zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücken.

Für eine individuelle Erläuterung können gesonderte Termine vereinbart werden.

Die ONR 2, 5, 8, 9, 62, 141 und 144 werden ausdrücklich aufgefordert individuelle Termine zu vereinbaren.

Ladung zum Anhörungstermin

Gem. § 59 Abs. 2 FlurbG können Widersprüche gegen die Regelungen des Bodenordnungs-planes (u.a. auch gegen die Festlegung der Verfahrensgrenze) zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin erhoben werden.

Dieser Anhörungstermin gem. § 59 Abs. 2 FlurbG findet am 04.02.2020 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Raum 301, Neustrelitzer Straße 120, Block G, 17033 Neubrandenburg, um 10:00 Uhr statt

Beteiligte, die an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Vollmachtsvordrucke können bei der Flurneuordnungsbehörde angefordert werden.

Eine Teilnahme am Anhörungstermin ist nicht unbedingt erforderlich, insbesondere wenn kein Widerspruch erhoben werden soll.

Auf die Regelungen des § 134 Abs. 1 FlurbG wird verwiesen.

(„Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist …“)

Öffentliche Zustellung von Auszügen aus dem Bodenordnungsplan

Gem. § 59 Abs. 3 FlurbG ist jedem Teilnehmer ein Auszug aus dem Bodenordnungsplan zuzustellen.

Für folgende Eigentümer konnten eine Anschrift bzw. Rechtsnachfolger nicht ermittelt werden:

Eigentümer lt. Grundbuch Geburtsdatum Letzte bekannte Anschrift
Günter Drewes 07.05.1947 -verstorben-

Die diesem Eigentümer zuzustellenden Auszüge aus dem Bodenordnungsplan werden hiermit öffentlich zugestellt. Sie liegen im Dienstgebäude der Flurneuordnungsbehörde in Neubrandenburg, Zimmer 304 (Anschrift siehe oben) zur Abholung bereit.

Die Frist gem. § 59 Abs. 3 FlurbG beginnt gem. § 115 Abs. 1 FlurbG mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

(für Anfragen bzw. Terminvereinbarungen: 0395/ 38069-311 bzw. 310)

Neubrandenburg, den 21.10.2019

Im Auftrag

Schwenn

Teilabschnitt der Klüschenbergstraße kurz vor der Verkehrsfreigabe!

Voraussichtlich Ende dieser Woche wird der 1. Bauabschnitt der Klüschenbergstraße entlang der Grund- sowie Regionalen Schule freigegeben.

 

Hierzu findet am kommenden Donnerstag die Vorabnahme statt, so dass bei Mängelfreiheit die Verkehrsfreigabe erfolgen kann. Entlang der Straße wurden ausreichend Parkflächen mit vorgesehen, so dass das Wegbringen und Abholen der Kinder sicherer vonstattengehen kann.

Informationen des Bürgermeisters zur Stadtvertretersitzung am 12.12.2018

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Burg Stargard,

nachfolgend erhalten Sie wieder einen Auszug aus meinem Bericht zur Stadtvertretersitzung vom 12.12.2018.

Sollten Sie Fragen, Hinweise oder sonstige Anregungen zu dem Bericht oder auch zu anderen Angelegenheiten der Stadt bzw. des Amtes haben, können Sie mich gerne persönlich, telefonisch unter 039603-25310 oder auch per E-Mail: buergermeister@burg-stargard.de ansprechen.

 

Marie-Hager-Haus

Die Arbeiten für die Sanierung und den Anbau des Marie-Hager-Hauses in der Dewitzer Chaussee befinden sich mittlerweile auf der Zielgeraden. Aktuell werden die Außenanlagen hergerichtet, d.h. eine kleine Fläche auf dem Hof gepflastert sowie ein Weg zur barrierefreien Erreichbarkeit der Einrichtung hergestellt.

Darüber hinaus erfolgt später noch die Einfriedung des Grundstückes durch einen Stabmattenzaun.

Im Inneren des Gebäudes sind die Malerarbeiten mittlerweile abgeschlossen, der Fußboden im Neubau verlegt sowie im Altbau die Holzdielen abgeschliffen und geölt.

Sowohl der Altbau, als auch der Anbau sind nunmehr barrierefrei auch für Rollstuhlfahrer zu erreichen.

Ebenso wurde auch an eine behindertengerechte Toilette gedacht. Auch die Sanitär- und Elektroarbeiten befinden sich in den letzten Zügen. Ziel ist es, das neue Kunst- und Kulturhaus unserer Stadt im Frühjahr 2019 für alle Einwohner zu eröffnen.

Kreisverkehr Dewitzer / Teschendorfer Chaussee

Ebenfalls fast abgeschlossen sind auch die Arbeiten für den neuen Kreisverkehr an der Teschendorfer und Dewitzer Chaussee. Aktuell müssen noch Nebenanlagen, also der Gehwegbereich in der Dewitzer Chaussee fertiggestellt werden.

Durch die Vollsperrung des Bereiches, der für viele Stargarder zwar eine Umleitung zur Folge hatte, kann der Kreisverkehr aller Voraussicht tatsächlich noch vor Weihnachten für den Verkehr freigegeben werden.

Auftraggeber für den Kreisverkehr ist das Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Stadt Burg Stargard ist für Gehweg und Beleuchtung zuständig. Im Zuge dieser Maßnahme wurden durch die Neubrandenburger Stadtwerke auch diverse Medien saniert bzw. neu verlegt, z.B. Regenentwässerungsanlagen und auch Breitbandkabel.

 

Klüschenbergstraße

Nicht ganz so weit fortgeschritten sind die Arbeiten in der Klüschenbergstraße. Bis Anfang des neuen Jahres soll der Gehweg von der Rosenstraße in Richtung des Schulgeländes vollständig fertiggestellt sein, so dass die Schulen zumindest wieder fußläufig ohne Einschränkungen erreichbar sind.

Aktuell laufen die Arbeiten an den Parktaschen entlang der Klüschenbergstraße. Hierfür wird das vorhandene, großformatige Natursteinpflaster wiederverwendet. Mit der Fertigstellung des Bauabschnittes bis zur Regionalen Schule wird im Frühjahr 2019 gerechnet. Danach folgen noch zwei weitere Abschnitte bestehend aus dem Kreuzungsbereich zur Klüschenbergzufahrt und des Anschlusses an das Sanierungsgebiet in Höhe des Rathauses. Ziel ist es, dass der Ausbau der Straße bis Mitte des nächsten Jahres abgeschlossen ist.

 

Ortsdurchfahrt Quastenberg / Quastenberger Damm

Noch ein wenig Geduld bis zum Beginn der geplanten Straßenbauarbeiten brauchen die Anwohner entlang des Quastenberger Damms sowie in der Ortslage Quastenberg. Aktuell wurde das Büro SKH aus Neubrandenburg mit der Fortführung der Ausführungsplanung beauftragt. Daneben erfolgt im Auftrag der Neubrandenburger Stadtwerke auch die Planung für die nötigen Umverlegungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen der alten Schmutz- bzw. Regenwasserkanalisation.

Durch die derzeit stattfindenden Arbeiten am Kreisverkehr und der daraus resultierenden Vollsperrung, wurde der ursprünglich beabsichtigte Baubeginn ohnehin in das Jahr 2019 verschoben. Unklarheiten bestehen derzeit noch über die Frage der Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens, da es ja zu einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes kommen soll, wonach Städte und Gemeinden für den Ausbau derartiger Straßen keine Beiträge mehr erheben dürfen. Vor Baubeginn wird es jedoch noch Einwohnerversammlungen geben, in denen dann über alle wichtigen Angelegenheiten informiert wird.

 

Bürgerentscheid über die Aufhebung einer Entscheidung der Stadtvertretung zu einem Kita-Standort am Papiermühlenweg

Der vom 05. bis 20. November 2019 durchgeführte Bürgerentscheid brachte nicht das vom Initiator Andreas Rösler erhoffte Ergebnis.

Von 4.538 Abstimmungsberechtigten nutzten 1.808 Bürgerinnen und Bürger ihr Abstimmungsrecht. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 39,8 %. Von insgesamt 1.798 abgegebenen gültigen Stimmen entschieden sich 879 für eine Aufhebung des Beschlusses der Stadtvertretung, welche den Neubau einer Kindertagesstätte mit Standort am Papiermühlenweg beschlossen hatten. Dagegen sprachen sich 919 Wähler gegen die Aufhebung des mehrheitlich gefassten Beschlusses aus.

Es gab damit weder eine Mehrheit für die Aufhebung des Beschlusses, noch wurde das erforderliche Mindestquorum von 25% Ja-Stimmen aller wahlberechtigten Einwohner erreicht.

Mit Abschluss des Verfahrens können nunmehr die Verträge mit dem Träger der beabsichtigten Kindertagesstätte für die Planung und Bauvorbereitung abgeschlossen werden. Sobald die Planung erstellt ist, können entsprechende Fördermittelanträge gestellt werden.

Die Durchführung des Bürgerentscheids hat neben erheblichem Verwaltungsaufwand insgesamt Kosten in Höhe von ca. 2.500 € verursacht, u.a. für den Druck und Versand der Briefwahlunterlagen. Der rechtmäßige Ablauf des Bürgerentscheides wurde von der Kommunalaufsicht des Landkreises geprüft und bestätigt.

Wie weiter mit der Nahversorgung in Burg Stargard?

Eine Frage die weiterhin viele Einwohner beschäftigt, ist die nach einem weiteren Lebensmittelhändler, der die Lücke schließen kann, die nach der Filial-Schließung durch ALDI entstanden ist.

Zu dem Grundstück von ALDI ist derzeit noch immer der Sachverhalt so, dass dieses nach wie vor zum Verkauf steht. Durch die Stadtvertretung wurde derweil beschlossen, dass dort vorerst zumindest eine Veränderungssperre gilt, d.h. keine anderweitige Nutzung baurechtlich zulässig wäre.

Grundsätzlich ist damit aber noch nicht das Problem gelöst, dass es in der Stadt derzeit nur sehr wenige einigermaßen zentrumsnah liegenden Flächen in geeigneter Größe von ca. 4.000 m“ gibt, die man potenziellen Interessenten ohne Weiteres anbieten könnte.

Das hat damit zu tun, dass die Grundstücke im innerstädtischen Bereich ohnehin meist sehr klein sind und selbst wenn man ein geeignetes Quartier ausgemacht hat, man verschiedene Grundstückseigentümer, Bauvorschriften und auch die Interessen möglicher Discountmarktbetreiber unter einem Hut bekommen müsste.

Um trotzdem potenzielle Flächen ausfindig zu machen, werden die in Betracht kommenden Grundstücke derzeit geprüft und, sobald hierzu konkretere Ergebnisse vorliegen, in die Ausschussberatungen zur Diskussion eingebracht. Daneben wird jedoch auch darüber zu diskutieren sein, wie man den bestehenden Einzelhandel vor Ort stärken bzw. durch städtebauliche Maßnahmen besser unterstützen kann.

 

Übersicht über die Beschlüsse des Hauptausschusses und der Stadtvertretung aus 2018

Beschlusskontrolle Stadt Burg Stargard – Stand 23.11.2018

Tilo Lorenz

Bürgermeister

Nutzung des “Wasserwerkes” an der Grundschule

Aufgrund von Elterninitiativen und Anregungen der Schulleitung gab es in der vergangenen Woche einen Termin zur Nutzung des ehemaligen Wasserwerkes an der Grundschule. Das Gebäude, das eigentlich im Eigentum der Stadtwerke Neubrandenburg befindlich ist, steht seit geraumer Zeit leer und würde auch in Zukunft von Seiten der Stadtwerke nicht mehr genutzt werden. Aufgrund verschiedenster Anregungen gab es nun die Überlegung, das Gebäude für die Schüler der  beiden Schulen nutzbar zu machen, zum Beispiel als Werkraum oder eventuell auch als “Kunstwerkstatt” im Rahmen des Ganztagsschulangebotes. Nach Einladung durch die Verwaltung wurden die verschiedenen Behördenvertreter an einen Tisch geholt, um die rechtlichen Rahmenbedingungen abzuklären. Der Sachverhalt befindet sich momentan noch in Klärung.

 

Abrissarbeiten im Sabeler Weg sorgen für Straßensperrung

Durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurde die Stadt Burg Stargard darüber in Kenntnis gesetzt, dass ab kommenden Montag, den 06.03.2017 die Rückbauarbeiten für die einsturzgefährdete Ziegelsteinscheune im Sabeler Weg beginnen.

Die Arbeiten machen eine komplette Straßensperrung in diesem Bereich nötig, die bereits auch durch die untere Verkehrsbehörde des Landkreises genehmigt wurde. Der Sabeler Weg ist dadurch voraussichtlich eine Woche vom 06.03. ab 7.00 Uhr bis voraussichtlich Freitag, den 10.03.2017 um 18.00 Uhr  voll gesperrt.

Anwohner der Gartenstraße und auch Teilweise des Sabeler Weges  müssen dementsprechend die Verbindung über die Rosenstraße / Teschendorfer Chaussee für Fahrten in die Stadt nehmen. Ein Lageplan ist nachfolgend verlinkt. Verkehrsregelungsplan Sabeler Weg

Nach Auskunft der Bundesanstalt machen sich die Abrissarbeiten erforderlich, da die statische Sicherheit des Gebäudes nicht mehr gewährleistet ist und ein Einsturz auf die öffentlichen Verkehrsflächen droht.

 

Bürgermeister informiert in Einwohnerversammlung

Bürgermeister Tilo Lorenz hat am 02.02.2017 in seiner jährlichen Einwohnerversammlung wieder über allgemeine Geschehnisse und Vorhaben in der Stadt Burg Stargard informiert. Etwa 45 Einwohner, darunter auch einige Stadtvertreter, konnten dabei Einblicke in aktuelle Baumaßnahmen wie auch geplante Bauvorhaben bekommen.

Festansprache von Bürgermeister Tilo Lorenz

So informierte der Bürgermeister zum Beispiel über den geplanten Ausbau der Nebenanlagen (Bürgersteig, Beleuchtung und Bankettbereich) im Weinbergsweg. Viele Einwohner nutzten die Gelegenheit auch, um aufkommende Fragen zu stellen und Hinweise zu geben. Die Planzeichnungen zum Kreisel Dewitzer / Teschendorfer Chaussee sowie auch zum Klüschenbergareal sorgten ebenfalls für großes Interesse. Auch wie es mit dem Marie-Hager-Haus weitergehen soll, wurde an diesem Abend konkret vorgestellt und anhand von Zeichnungen visualisiert.

Alle Einwohner, die zwar nicht teilnehmen konnten, aber trotzdem auch ein paar Einblicke in die Präsentation bekommen wollen, können diese über den nachfolgenden Link bekommen:

Einwohnerversammlung 2017

Festveranstaltung anlässlich der Stadterhebung unserer Stadt

Anlässlich der Stadterhebung fand am 11. Januar 2017 in der Grundschule Burg Stargard der diesjährige Bürgerempfang statt.
Das Thema der diesjährigen Veranstaltung war das „Schulwesen in Bug Stargard früher und heute“.

In diesem Zusammenhang wurde ein weiterer Ergänzungsband zur Stadtchronik unter dem Thema „Die allgemeinbildenden Schulen in Burg Stargard von 1945 – 1990“ durch Herrn Dr. Ribitzki und Frau Otto an den Bürgermeister übergeben. Dieser Band sowie auch der „Vorgänger“ über das Thema „Handwerk„ konnten an diesem Abend, aber selbstverständlich auch jetzt in der Touristinformation, käuflich erworben werden.

Der Schulleiter der Grundschule Sven Junker stellte die Schule und den Förderverein der Grundschule Burg Stargard e.V. in seiner Ansprache vor.
In seiner Festansprache ging der Bürgermeister Tilo Lorenz unter anderem auf Ereignisse und Geschehnisse, aber auch auf anstehende Planungen zur Entwicklung der Stadt ein.

Kulturell wurde der Abend durch den Schulchor der Grundschule und Herrn Groh von der Kreismusikschule Kon.centus gestaltet.

Bereits vor der Feierstunde organisierte der Tourismusbereich die traditionelle Stadtführung mit dem Kastellan – alias Frank Saß.

 

Tierseuchenverfügung für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet Geflügelpest Wildvögel Tollensesee

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung

Auf der Grundlage des § 6 des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit den §§ 55, 56 der Ge­flügelpestverordnung, des§ 1 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern, sowie § 4 der Tierseuchenlandeszuständigkeitsverordnung werden Gebiete um den Fundort Tollensesee nahe Broda zum Sperrbezirk bzw. zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Der Sperrbezirk erstreckt sich somit auf alle Gebiete der Stadt Neubrandenburg, und den Ortsteil Neuendorf der Gemeinde Wulkenzin.

Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich somit auf die Ortslagen Neverin und Glocksin der Gemeinde Neverin, Blankenhof Chemnitz, Gevezin der Gemeinde Blankenhof, die Ortslagen Breesen, Kalübbe und Pinnow der Gemeinde Breesen, auf die Stadt Burg Stargard und die Ortslagen Quastenberg, Bargensdorf, Kreuzbruchhof und Lindenhof der Gemeinde Burg Stargard Stadt, die Ortslagen Groß Nemerow und Klein Nemerow der Gemeinde Groß Nemerow, die Ortslagen Groß Teetzleben, Kaluberhof und Lebbin der Gemeinde Groß Teetzleben, die Ortslagen Holldorf und Rowa der Gemeinde Holl­ dorf, die Ortslagen Krukow und Lapitz der Gemeinde Kucksee, die Ortsteile Mallin, Passentin, Alt Rehse, Lübkow, Neuhof, Siehdichum und Wustrow der Stadt Penzlin, auf den Ortsteil Klein Helle der Gemeinde Mölln, auf die Ortslagen lhlenfeld und Neu­ enkirchen der Gemeinde Neuenkirchen, auf die Ortslage Sponholz der Gemeinde Sponholz, auf die Ortslagen Trollenhagen, Podewall und Buchhof der Gemeinde Trol­ lenhagen, auf die Ortslage Woggersin der Gemeinde Woggersin, auf die Ortslage Wul­ kenzin und Neu Rähse der Gemeinde Wulkenzin und auf die Ortslage Zirzow der Ge­ meinde Zirzow.

Für den Sperrbezirk wird angeordnet:

• Durch die Stadt Neubrandenburg und das Amt Neverin sind an den Hauptzufahrtswegen zu dem Sperrbezirk Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Wildvogelgeflügelpest- Sperrbezirk” gut sichtbar anzubringen.
• Geflügel ist im Sperrbezirk in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, die aus ei­ner überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit ei­ner gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung) zu halten.
• Sollten im Sperrbezirk Tierhalter ihren Geflügelbestand noch nicht im Veterinäramt gemel­det haben, ist dies unverzüglich nachzuholen. Verendungen sowie Erkrankungen von Ge­flügel sind ebenfalls unverzüglich mitzuteilen (Telefon: 0395 570873182 oder 570874542).
• Geflügel oder andere gehaltene Vögel dürfen nicht in oder aus den Beständen verbracht werden.
• Frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie sonstige vom Geflügel stammende Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.
• Ein- und Ausgänge der Geflügelställe sind gegen unbefugtes Betreten zu sichern.
• Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonsti­gen Standorte, in denen Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige saugfähige Boden­ auflagen ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden.
• Halter von Hunden und Katzen haben sicherzustellen, dass diese Tiere im Sperrgebiet nicht frei umherlaufen.

Für das Beobachtungsgebiet wird angeordnet:

• Durch die Ämter Treptower Tollensewinkel, Stargarder Land, Stavenhagen, Penzlin Land und Neverin sind an den Hauptzufahrtswegen zu dem Sperrbezirk Schilder mit der deutli­chen und haltbaren Aufschrift „Wildvogelgeflügelpest- Beobachtungsgebiet” gut sicht­bar anzubringen.
• Geflügel ist im Beobachtungsgebiet in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung) zu halten.
• Sollten im Beobachtungsgebiet Tierhalter ihren Geflügelbestand noch nicht im Veterinäramt gemeldet haben, ist dies unverzüglich nachzuholen. Verendungen sowie Erkrankungen von Geflügel sind ebenfalls unverzüglich mitzuteilen (Telefon: 0395 570873290 oder 570874542).
• Geflügel oder andere gehaltene Vögel dürfen nicht in oder aus den Beständen verbracht werden.
• Gehaltene Vögel dürfen nicht für die Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.
• Ein- und Ausgänge der Geflügelställe sind gegen unbefugtes Betreten zu sichern.
• Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonsti­gen Standorte, in denen Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige saugfähige Boden­ auflagen ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden.
• Halter von Hunden und Katzen haben sicherzustellen, dass diese Tiere im Sperrgebiet nicht frei umherlaufen.

Die sofortige Vollziehung entsprechend § 37 Nr. 1, 3 und 6 Tiergesundheitsgesetz sowie § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird angeordnet.

Die Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Allgemeinverfügung mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung kann während der Dienstzeiten im Veterinäramt, 17033 Neubrandenburg, Gartenstraße 17 eingesehen werden.

Die Allgemeinverfügung ergeht unter dem Widerrufsvorbehalt gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 3 Verwal­tungsverfahrensgesetz und kann insbesondere widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen gemäß § 44 Geflügelpest-Verordnung gegeben sind oder bei veränderter Tierseuchenlage.

gez. Dr. G. Wagner
Amtsleiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes

Umzug des Standesamtes Burg Stargard

Das Standesamt Burg Stargard informiert darüber, dass Anfang Dezember 2016 der geplante Umzug aus dem Rathaus der Stadt Burg Stargard in den „Amtsreiter“ auf der BURG Stargard, Burg 4, 17094 Burg Stargard, erfolgt.
Während dieser Zeit kann es zu kurzfristigen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen und Beurkundungen kommen. Der normale Verwaltungsbetrieb findet voraussichtlich ab Dienstag, den 06.12.2016, wieder planmäßig statt.
Die telefonische Erreichbarkeit während der Dienstzeiten bleibt unter der Telefonnummer 039603 / 25313 (Herr Christian Walter) unverändert.

KunstWerkstatt immer mit neuen Ideen

Das neue Schuljahr in der KunstWerkstatt begann mit einem speziellen Thema: Graffiti. Verschlungene knallbunte Schriftzüge – auch in Burg Stargard Teil des Straßenbildes – wurden nicht auf Häuserwände, sondern auf Papier gemalt. Und wie jedes neue Schuljahr bauten wir Skizzenbücher, die sich mit Zeichnungen und Skizzen füllen werden. Jetzt, wo es auf Weihnachten zugeht, begeben wir uns auf eine Reise in die Welt der orientalischen Architektur. Für die dunkle Zeit des Jahres wollen wir Lichthäuser aus Ton bauen, mit schönen Fensteröffnungen und verziert mit Ornamenten. Als Vorarbeit haben wir Häuser und Türme mit lustigen Zwiebeltürmchen entworfen und als Moosgummidruck auf Karten vervielfältigt.
Einmal im Monat besuchen uns die Vorschulkinder der Kita „Märchenwald“, um sich mit verschiedenen Farben und Collagentechniken auszuprobieren. Für die Hortkinder gab es in den Herbstferien einen Projekttag. Gemeinsam bauten wir eine große Wand-Murmelbahn, und jedes Kind für sich ein phantasievolles Murmellabyrinth. Anfang November kamen die 5. Klassen im Rahmen ihres Märchenprojektes zu uns und bauten aus Holzlöffeln, Schaumgummi und Wolle Stabpuppen und dachten sich selber Kleider für sie aus. Damit werden dann die ausgesuchten Märchen gespielt.
Das kommende Jahr in der KunstWerkstatt steht für uns unter dem Thema NATUR(T)RÄUME. Drei Worte in einem – Natur/Raum/Traum – die Fragen nach dem Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen aufwerfen und Raum geben für eigene Wünsche und neue Entwürfe.
www.kunstwerkstatt-burg-stargard.de