Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 04.06.2024 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Agri-Photovoltaikanlage Plath 1“, Stand April 2024, bestehend aus der Planzeichnung einschließlich der Begründung und EAB gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Veröffentlichung im Internet sowie zur Öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 61,0 ha und umfasst die Flurstücke 32, 34, 35/1 und 36 der Flur 1 in der Gemarkung Plath.

Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Agri-Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von  umweltfreundlichem Solarstrom sowie den Betrieb der landwirtschaftlichen Pflanzenproduktion sichern.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand April 2024, wird zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024

im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Stargarder Land unter https://www.burgstargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen/ veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Stargarder Land, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Dienststunden möglich:

Montag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr – 11:00 Uhr.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes der Gemeinde Lindetal elektronisch an toeb@baukonzept-nb.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.

Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Lindetal ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 27.07.2024 bis zum 30.08.2024 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Stargarder Land (https://www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen/)veröffentlicht.

Lindetal, den 20.06.2024

gez. R. Kroh
Bürgermeisterin                      (Dienstsiegel)

Anlage: 2024-06-20 ; Bekanntmachung frühzeitige Beteiligung_Übersichtskarte