Hinweis zur Europa- und Kommunalwahl 2024

Kürzlich erfolgte der Versand der Wahlbenachrichtigungskarten für die bevorstehende Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 an alle Wahlberechtigten des Amtes Stargarder Land. Vereinzelt kann es vorkommen, dass die Wahlbenachrichtigungskarten verspätet oder nicht korrekt zugestellt werden. Dies heißt jedoch nicht, dass Sie nicht wählen können. Alle Wahlberechtigten sind automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Als Hilfe erhalten Sie im folgenden Verlauf eine >>Übersicht der Wahlräume im gesamten Amtsbereich mit der jeweiligen Zuordnung der Straßenzüge, um auch ohne Wahlbenachrichtigung zu wissen, in welchem Wahlraum Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen dürfen.  Sollten auch Sie keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, bringen Sie am 9. Juni 2024 bitte Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit in den Wahlraum – Unionsbürger: Ihren Identitätsausweis (nur für Europawahl).

Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Wahlscheinanträge werden von der Gemeindewahlbehörde bis zum 7. Juni 2024, 18.00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr. Den Antrag können Sie ohne Vordruck schriftlich, elektronisch (m.vollendorf@stargarder-land.de) oder mündlich (nicht telefonisch) stellen. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben.

Der Antrag kann bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wenn Sie zur Antragstellung selbst zur Gemeindewahlbehörde gehen, können Sie dort sogleich an der Briefwahl teilnehmen.

Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können diese auch persönlich bei der Gemeindewahlbehörde abholen. Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

C. Walter
Gemeindewahlleiter                                                                             Burg Stargard, 15. Mai 2024